Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine katholische Organisation ihre Mitarbeiterin nicht wegen des Kirchenaustritts kündigen darf. Die Frau war seit 2006 in der Schwangerschaftsberatung tätig, trat 2013 aus der Kirche aus und wurde nach ihrer Rückkehr aus Elternzeit 2019 gekündigt.
Die Organisation argumentierte, der Austritt sei ein Treuebruch gegenüber dem kirchlichen Arbeitgeber. Das Gericht folgte dieser Begründung nicht: Weil die Organisation auch Mitarbeiterinnen beschäftigte, die nicht katholisch waren, stelle die Kündigung eine unzulässige Benachteiligung wegen der Religion dar. Die Kündigung sei unwirksam.
Die Vorinstanzen hatten die Frau bereits im Recht gesehen und ihr Gehalt für die Zeit von Juni 2019 bis Mai 2020 sowie eine Entschädigung in Höhe ihres Bruttomonatsentgelts (2.314,22 Euro) zugesprochen. Der Revisionsantrag der Organisation scheiterte nun vor dem höchsten Arbeitsgerichtshof.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das höchste deutsche Gericht für Arbeitsrecht und sitzt in Erfurt. Seine Urteile setzen die Maßstäbe für das Arbeits- und Tarifrecht in Deutschland.
Quelle: Pressemitteilung BAG
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