Eine nächtliche Ruhestörung in Bergen auf Rügen ist am Donnerstagabend völlig aus dem Ruder gelaufen. Was mit einer Lärm-Beschwerde begann, endete mit einer verletzten Person, massivem Sachschaden und mehreren Strafverfahren gegen zwei Jugendliche.
Gegen 23:00 Uhr verursachten Bewohner einer Wohnung im Ortsteil Rotensee erheblichen Lärm. Ein Nachbar aus dem Obergeschoss wurde dadurch aus dem Schlaf gerissen und forderte sie durch ein Fenster auf, Ruhe zu halten. Statt nachzugeben, begaben sich die beiden 15-Jährigen unverzüglich zu seiner Wohnung.
Dort traten sie wiederholt so massiv gegen die Tür, bis diese beschädigt wurde und aufsprang. Sie drangen in die Wohnung ein, woraufhin sich eine lautstarke Diskussion entwickelte. Als der Mieter die beiden Teenager schließlich aus den Räumlichkeiten hinausdrängten, kam es zu einem Gerangel. Der Bewohner erlitt dabei leichte Verletzungen am Ellenbogen.
Die Tatverdächtigen entfernten sich zunächst vom Hausaufgang, kehrten jedoch während der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme an den Einsatzort zurück. Als einer der 15-Jährigen erneut versuchte, den Nachbarn körperlich anzugreifen und den klaren Anweisungen der Polizisten keine Folge leistete, mussten ihn die Beamten zu Boden bringen und vorübergehend fesseln.
Bei den weiteren Ermittlungen vor Ort stellte sich zudem heraus, dass derselbe Jugendliche zuvor bereits gegen das parkende Fahrzeug einer Zeugin getreten und es beschädigt hatte. Der Sachschaden an der Tür und am Pkw wird auf insgesamt rund 700 Euro geschätzt.
Beide Jugendliche wurden durch nachgeforderte Rettungskräfte medizinisch untersucht. Einer der Tatverdächtigen konnte im Anschluss an seine Erziehungsberechtigten übergeben werden. Der zweite Jugendliche wurde zur stationären Beobachtung in ein Krankenhaus eingeliefert. Nach seinen eigenen Angaben hatte er zuvor verschreibungspflichtige Medikamente oder Substanzen konsumiert.
Die Polizei ermittelt gegen die beiden deutschen Staatsbürger wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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