Die Polizei im Landkreis Sigmaringen hat am Donnerstag mehrere Verkehrsverstöße geahndet. Im Fokus standen dabei Trunkenheitsfahrten und Fahrten trotz bestehender Fahrverbote.
Zwei Fälle von Fahren unter Alkoholeinfluss beschäftigten die Beamten im Laufe des Tages. Bereits gegen 11:30 Uhr fiel ein 53-jähriger Sattelzug-Fahrer bei Pfullendorf durch unsichere Fahrweise auf. Bei der anschließenden Kontrolle maßen die Polizisten einen Atemalkoholwert von annähernd 1,1 Promille. Die Beamten veranlassten eine Blutprobe und stellten seinen Führerschein sicher.
Am Donnerstagabend gegen 19:30 Uhr stoppten Polizisten einen 58-jährigen Radfahrer bei Sigmaringendorf. Dieser war aufgrund seiner Alkoholisierung die Kontrolle über sein Rad verloren und im Grünstreifen gestürzt. Ein beachtlicher Atemalkoholwert von über 3,1 Promille kam bei der Überprüfung zutage. Obwohl der Rettungsdienst keine sturzbedingten Verletzungen feststellte, musste sich der 58-Jährige im Krankenhaus einer Blutprobenentnahme unterziehen. In beiden Fällen ermittelt die Polizei wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Zwei weitere Verkehrsverstöße beschäftigten die Beamten der Verkehrspolizei und des Polizeireviers Sigmaringen am selben Tag. Gegen 7 Uhr kontrollierten sie einen 27-Jährigen auf der L 415 zwischen Veringenstadt und Inneringen und stellten fest, dass gegen ihn derzeit ein Fahrverbot besteht. Ähnlich erging es einem 42-Jährigen gegen 13:15 Uhr bei Sigmaringendorf. Den Beamten war bekannt, dass gegen den Mann ein Fahrverbot besteht, und sie erkannten ihn während der Fahrt wieder. Beide Fahrer werden wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Ebenso werden die jeweiligen Fahrzeughalter zur Anzeige gebracht, weil sie zum Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis zugelassen haben – sie dürften von den Fahrverboten gewusst haben.
In Ennetach ereignete sich unterdessen ein weiterer Verkehrsunfall an der chronisch problematischen Bahnunterführung in der Klosterstraße. Am Donnerstagabend versuchte ein 29-jähriger Fahrer eines Mercedes Sprinter, die Unterführung zu passieren, ohne zu beachten, dass sein Fahrzeug deutlich höher ist als die maximal zulässigen und deutlich gekennzeichneten 2,1 Meter. Der Sprinter wurde im Dachbereich erheblich beschädigt. Der geschätzte Schaden beläuft sich auf rund 10.000 Euro. Personen wurden nicht verletzt.