Der Stadtrat Leipzig hat eine Resolution eingereicht, die Bund und Länder zur vollständigen Finanzierung von Aufgaben auffordert, die diese den Kommunen übertragen. Die Neufassung des Antrags wurde von der Fraktion DIE LINKE eingereicht.
Der Beschlussvorschlag appelliert an die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und die Sächsische Staatsregierung, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Leipzig seine kommunale Selbstverwaltung bewahren kann. Dies soll durch vollständige finanzielle Ausstattung durch Bund und Land erfolgen. Das Konnexitätsprinzip – der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ – soll künftig und rückwirkend zu 100 Prozent umgesetzt werden. Dieses Prinzip ist im Grundgesetz und in der Sächsischen Verfassung verankert.
Nach Darstellung der Antragsteller ist die Lage der Kommunalfinanzen in der Bundesrepublik äußerst angespannt. Hauptursache seien langfristige strukturelle Probleme in den föderalen Finanzbeziehungen: Bund und Länder übertragen Aufgaben auf Kommunen, ohne einen entsprechenden Finanzausgleich zu leisten. Zur Lösung wird eine umfassende Steuerreform gefordert, die eine Vermögenssteuer, Anpassungen bei Erbschafts- und Einkommenssteuer sowie der Körperschaftssteuer einschließen soll. Auch die Verteilung von Einkommens- und Umsatzsteuer zwischen Bund und Land soll überprüft werden.
Die Beratung findet statt: Die Fachausschüsse für Allgemeine Verwaltung sowie für Umwelt, Klima und Ordnung beraten am 30. Juni 2026 vor. Die abschließende Beschlussfassung ist in der Ratsversammlung am 1. Juli 2026 vorgesehen.
Carsten Müller, Politikredaktion Sachsen