Der Stadtrat Leipzig befasst sich mit der Zukunft des Güterschuppens am S-Bahnhof Connewitz. Ein Änderungsantrag (eine Änderung zu einem bereits vorliegenden Beschlussvorschlag) sieht vor, das Gebäude nicht zu verkaufen, sondern anders zu regeln.
Stattdessen soll das Grundstück im Erbbaurecht vergeben werden. Das Erbbaurecht ist ein Modell, bei dem der Grundstückseigentümer (die Stadt) das Land längerfristig zur Nutzung überlässt, während der Erbbauberechtigte auf dem Grundstück bauen und wirtschaften darf. Die Stadt behält das Eigentum.
Nach diesem Modell soll ein Konzept für die Nutzung des Güterschuppens entwickelt werden, das dann an einen geeigneten Partner vergeben wird. Dies unterscheidet sich vom reinen Verkauf des Grundstücks, bei dem die Stadt die Kontrolle über das Objekt aufgeben würde.
Die Drucksache trägt die Referenznummer VIII-A-01797-NF-02-ÄA-02 und wurde als Änderungsantrag eingereicht. Der Änderungsantrag ist ein Verfahrensinstrument, mit dem Ratsmitglieder eine bereits in die Beratung eingebrachte Vorlage (einen Beschlussvorschlag) während der Sitzung noch abändern können.
Mit dieser Regelung möchte der Stadtrat offenbar sicherstellen, dass die Stadt längerfristig Einfluss auf die Nutzung und Entwicklung des Güterschuppens behält.
Carsten Müller, Politikredaktion Sachsen