Linksextremistin Lina E. kommt nach Bundesgerichtshof-Entscheidung vorzeitig frei

via dts Nachrichtenagentur

Die verurteilte Linksextremistin Lina E. wird vorzeitig aus der Haft entlassen. Der Bundesgerichtshof wies am Mittwoch eine Beschwerde des Generalbundesanwalts zurück und bestätigte damit einen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden zur Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung.

Lina E. war wegen linksextremistischer Gewalttaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Sie soll Mitglied einer militant-linksextremistischen Gruppierung gewesen sein, die in Leipzig aktiv war. Die Gruppe führte gewaltsame Angriffe auf Angehörige der rechtsextremen Szene durch, bei denen die Opfer häufig mit Schlagwerkzeugen schwer verletzt wurden.

Zwei Drittel der Strafe sind unter Anrechnung der vollzogenen Untersuchungshaft mittlerweile verbüßt. Das Oberlandesgericht Dresden hatte nach Einholung eines psychologischen Gutachtens entschieden, dass Lina E. eine günstige Prognose für eine Legalbewährung in Freiheit habe und deshalb die Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt.

Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Einschätzung mit seinem Beschluss vom 6. Mai 2026 (StB 24/26). „Dies gilt insbesondere, weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat“, begründeten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung.

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