Mann in Bad Dürkheim erschossen – Anklage gegen 43-Jährigen erhoben

justiz [Justiz]

Ein 43-jähriger Mann muss sich vor Gericht verantworten, weil er am 31. Juli 2026 gegen 22:30 Uhr in einem Mehrfamilienhaus in Bad Dürkheim mit einer Schusswaffe zwei Schüsse auf einen 41-Jährigen abgeben hat. Der Mann aus dem Landkreis Bad Kreuznach wurde tödlich verletzt.

Zeugen fanden den Schwerverletzten und alarmierten Polizei und Rettungskräfte. Obwohl der Mann reanimiert wurde, erlag er später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Der Schütze flüchtete, wurde aber am 2. August 2026 um 3:30 Uhr auf einem Festival im Hunsrück verhaftet. Die Tatwaffe hatte er nicht bei sich. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) hat Anklage wegen Totschlags erhoben. Nach den Ermittlungen kam der 41-Jährige unangemeldet zu dem Mann, um ihn zu besuchen. Der Angeschuldigte hatte zuvor verbal mit anderen Personen gestritten und erwartet, dass Besuch aus diesem Umfeld kommen könnte. Als der 41-Jährige unvermittelt erschien, ergriff der Mann eine griffbereite Schusswaffe und schoss zweimal. Die Geschosse verletzten die rechte Lunge, die Speiseröhre, die Körperhauptschlagader und das linke Herz des Getöteten. Dieser verblutete innerlich.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeschuldigte in der Absicht handelte, jemanden zu töten. Ob er den Besuchenden mit einer anderen Person verwechselt hat, ist aus juristischer Sicht unerheblich. Eine Anklage wegen Mordes lehnte die Staatsanwaltschaft ab, da sich nicht nachweisen lässt, dass der Mann heimtückisch vorgegangen ist.

Quelle: Pressemitteilung Justiz Rheinland-Pfalz

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