Mann stellt sich in Konstanz selbst bei der Polizei – und muss ins Gefängnis

(Symbolbild)

In Konstanz hat sich ein 58-jähriger Pole selbst bei der Bundespolizei gestellt. In der Nacht vom 4. auf den 5. Juni sprach der Mann eine Streife am Bahnhof an und teilte mit, dass gegen ihn möglicherweise noch ein offener Haftbefehl bestehe.

Die Polizisten überprüften seine Angaben und stellten tatsächlich eine offene Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Konstanz fest. Diese suchte den 58-Jährigen wegen einer noch ausstehenden Geldstrafe.

2024 hatte das Amtsgericht Donaueschingen den Mann wegen Sachbeschädigung mit einem Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Die geforderte Geldsumme hatte er bislang nicht bezahlt, weshalb er mit einem Haftbefehl gesucht wurde.

Auch bei seiner Vorstellung bei der Polizei konnte der 58-Jährige die geforderte Summe nicht aufbringen. Er muss nun ersatzweise eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die Beamten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.

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