Mecklenburg-Vorpommern verstärkt Verkehrskontrollen: Alkoholunfälle auf 772 gestiegen

(Symbolbild)

Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern führt ab sofort verstärkte Verkehrskontrollen durch, um gegen Alkohol- und Drogenfahrten sowie Unfälle mit Zweiradfahrern vorzugehen. Den gesamten Juni über werden in den acht Polizeiinspektionen der Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg verstärkt stationäre und mobile Kontrollen durchgeführt. Die Auftaktkontrolle fand am Montag (1. Juni 2026) im Bereich der Polizeiinspektion Ludwigslust statt.

Die aktuellen Unfallzahlen unterstreichen die Notwendigkeit der Kontrollen: Im Jahr 2025 ereigneten sich landesweit 772 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss – ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr (2024: 744). In allen Bereichen der Statistik gibt es ein Plus zu verzeichnen: bei der Gesamtanzahl, den Getöteten und Schwerverletzten. Lediglich bei den leichtverletzten Personen gab es einen geringfügigen Rückgang.

Positiv entwickelten sich hingegen die Zahlen bei Verkehrsunfällen unter Drogeneinfluss. In sämtlichen Bereichen, insbesondere bei verletzten und getöteten Personen, konnten Rückgänge verzeichnet werden. Im Jahr 2025 kam es zu keinem tödlichen Verkehrsunfall unter Drogeneinfluss.

Sorge bereitet weiterhin die Entwicklung bei Zweiradfahrern, die einen weiteren Schwerpunkt der Kontrollen darstellen. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Unfallzahlen um 5,97 Prozent. Zwar ging die Zahl der getöteten Zweiradfahrer zurück, gleichzeitig wurden jedoch mehr Menschen verletzt oder schwer verletzt.

Für Autofahrer gilt grundsätzlich die 0,5-Promille-Grenze. Fahranfänger in der Probezeit sowie Fahrer unter 21 Jahren unterliegen der Null-Promille-Regelung. Bereits ab 0,3 Promille kann bei auffälliger Fahrweise oder einem Unfall eine Strafbarkeit vorliegen. Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer – auch hier drohen bei Verstößen empfindliche Geldstrafen, Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis. Radfahrer müssen ab 1,6 Promille mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Im Zusammenhang mit Cannabiskonsum weist die Polizei darauf hin, dass auch nach der Teillegalisierung weiterhin klare Regeln im Straßenverkehr gelten. Wer unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug führt, riskiert Bußgelder, Fahrverbote und strafrechtliche Konsequenzen. Besonders problematisch ist, dass die Wirkung individuell unterschiedlich und häufig länger anhaltend ist, als Betroffene vermuten. Die Kombination von Cannabis mit Alkohol oder Medikamenten erhöht die Gefahren zusätzlich erheblich.

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