Meppen: Polizei korrigiert Öffentlichkeitsfahndung – Gesuchter war unschuldig

(Symbolbild)

In Meppen hat sich im Fall eines Computerbetrugs an einem Geldautomaten eine überraschende Wendung ergeben. Die Polizei musste ihre Öffentlichkeitsfahndung vom 18. August 2026 korrigieren: Bei der Fahndung waren aufgrund eines technischen Fehlers des Geldinstituts die falschen Bilder verbreitet worden.

Dies kam ans Licht, als sich der Gesuchte selbst bei der Polizei meldete. Im Zuge der Ermittlungen konnte ihm seine Unschuld nachgewiesen werden.

Die Ermittlungen im Fall laufen weiter.

Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim bittet um Hinweise unter Telefon 0591 87 203 oder per E-Mail an pressestelle@pi-el.polizei.niedersachsen.de.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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