Das Wochenende beschäftigte Polizei und Rettungskräfte in den Landkreisen Aurich und Wittmund mit mehreren ernsten Fällen. Im Mittelpunkt standen eine Messerbedrohung auf einem Friedhof, zwei Dachstuhlbrände nach Blitzeinschlägen und mehrere Unfallfluchten.
Der gravierendste Vorfall ereignete sich am Samstagnachmittag gegen 16.45 Uhr auf einem Friedhof an der Auricher Straße. Eine 73-jährige Frau rief um Hilfe, nachdem ein 67-jähriger Mann sie mit einem Messer bedroht hatte. Eine Zeugin bemerkte die bedrängte Frau und verständigte die Polizei. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme stellten die Beamten fest, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand und sich in einer psychischen Ausnahmesituation befand. Gegen ihn wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die genauen Hintergründe der Tat sind derzeit Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.
In der Nacht zum Sonntag beschäftigte ein Dachstuhlbrand die Rettungskräfte in der Westerlooger Straße in Aurich. Der 34-jährige Hausbewohner hatte gegen 5 Uhr festgestellt, dass nach einem Blitzeinschlag Flammen aus dem Dachstuhl aufstiegen, und sofort die Feuerwehr alarmiert. Er konnte sich unverletzt ins Freie retten. Die Feuerwehr Aurich übernahm die Löscharbeiten, während die Polizei die Ermittlungen aufnahm.
Bereits in der Nacht zum Sonntag hatte ein aufmerksamer Nachbar einen zweiten Brand entdeckt. Im Mittelweg in Südbrookmerland bemerkte der Anwohner gegen 23.30 Uhr dunklen Rauch aus einer Scheune eines benachbarten Grundstücks aufsteigen und informierte umgehend den Hausbewohner. Die alarmierte Feuerwehr brachte das Feuer unter Kontrolle. Der 45-jährige Hausbewohner erlitt eine Rauchgasintoxikation und wurde medizinisch versorgt. Der Sachschaden wird auf einen niedrigen fünfstelligen Betrag geschätzt.
Ein Großfeuer hätte sich durch noch mehr Blitzeinschläge entwickeln können. Im Zusammenhang mit einem Gewitter kam es am Abend und in der Nacht zu mehreren Blitzeinschlägen in den Landkreisen Aurich und Wittmund. Wohnhäuser in Aurich, Südbrookmerland, Norden, Westerholt und Ihlow waren betroffen. Durch die Einschläge entstanden überwiegend Sachschäden: Dächer wurden beschädigt, Strom- und Telefonleitungen beeinträchtigt, Steckdosen in Mitleidenschaft gezogen. In einem Fall schlug ein Blitz in einen Holzhaufen ein, in einem weiteren in die Fahrbahn. Die Feuerwehren und weitere Einsatzkräfte waren an mehreren Einsatzstellen tätig. Die entstandenen Sachschäden hielten sich insgesamt in einem geringen Rahmen; die genaue Schadenshöhe ist derzeit noch nicht abschließend bekannt.
Auch im Verkehrsbereich gab es mehrere Vorfälle. Am Samstagvormittag beschädigte ein unbekanntes Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Supermarktes an der Emder Straße in Aurich einen schwarzen Audi. Die Beschädigung ereignete sich zwischen 11.05 und 11.15 Uhr vermutlich beim Ein- oder Ausparken. Der Verursacher entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Die Polizei Aurich bittet Zeugen, sich unter 04941-6060 zu melden.
In Norden kam es am Freitagnachmittag zwischen 15.45 Uhr und 17.30 Uhr zu einer Unfallflucht auf dem Parkplatz eines Sonderpostenmarktes in der Straße Glückauf. Ein unbekannter Fahrzeugführer beschädigte beim Rangieren einen geparkten Skoda auf der Beifahrerseite und flüchtete anschließend. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Norden unter 04931 9210 zu melden.
Am Samstagabend wurde in der Tunnelstraße in Norddeich ein Stromkasten beschädigt. Zwischen 18 und 21 Uhr verursachte ein unbekannter Autofahrer, vermutlich beim Rückwärtsfahren, den Schaden und flüchtete, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise geben können, werden gebeten, die Polizei unter 04931 9210 zu kontaktieren.
Ein 49-jähriger Fahrradfahrer stürzte am Samstagabend gegen 21.45 Uhr auf der Hauptstraße in Berumbur und wurde dabei leicht verletzt. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der Mann eine Atemalkoholkonzentration von über 2 Promille hatte. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Hinweis: Für die Beschuldigten und Tatverdächtigen gilt die rechtsstaatlich garantierte Unschuldsvermutung.