Ein Montagefehler hat zum tödlichen Arbeitsunfall an einer Windenergieanlage bei Birstein am 25. Februar 2026 geführt. Zwei 32-jährige Arbeiter starben, als sie mit ihrer Arbeitsbühne aus etwa 60 Metern Höhe in die Tiefe stürzten.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hanau und des Polizeipräsidiums Südosthessen haben nun belastbare Ergebnisse gebracht. Ein Sachverständiger, der noch am Unfallttag beauftragt wurde, untersuchte das Geschehen detailliert. Das Gutachten zeigt: Weder technische Defekte noch Materialversagen spielten eine Rolle bei dem Unglück.
Stattdessen war ein Montagefehler ursächlich. Die Arbeitsbühne wird ringsum an den Elementen des Windradturms mit drei manuell herzustellenden Schraubverbindungen fixiert. Eine dieser drei Befestigungen wurde fehlerhaft ausgeführt – vermutlich durch einen der verunglückten Arbeiter selbst. Nach dem Entfernen von Kranketten trägt das Gewicht der Arbeitsbühne vollständig auf diesen drei Befestigungen. Die fehlerhaft montierte Verbindung hielt dem Druck nicht stand und versagte – mit tödlichen Folgen.
Die Ermittlungen zur Unfallursache sind damit weitestgehend abgeschlossen.