Nach Anschlag auf CSD: Justizminister fordern härteres Strafrecht für 18- bis 20-Jährige

via dts Nachrichtenagentur

Mehrere Landesjustizminister wollen die Justizpraxis für junge Straftäter grundlegend verändern. Als Reaktion auf den Anschlag beim Berliner Christopher Street Day fordern sie, dass Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren künftig regelmäßig nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden – statt wie bisher oft nach dem milderen Jugendstrafrecht.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg von der CDU macht sich für diesen Kurswechsel stark. Sie argumentiert, dass Volljährige die volle Geschäftsfähigkeit besitzen und durch ihr Wahlrecht aktiv an der Gestaltung des Staates teilhaben können. „Dass bei volljährigen Tätern unter 21 gerade in Fällen schwerer Kriminalität dennoch in der Regel das Jugendstrafrecht angewendet werde, halte sie für überholt“, berichtet die „Welt am Sonntag“. Badenberg fordert deshalb „die regelmäßige Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Volljährige“ – das Jugendstrafrecht soll nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen greifen.

Badenberg kündigte eine Bundesratsinitiative an, die mehrere Rechtsänderungen umfasst. Dazu gehört eine Reform der Regeln für heranwachsende Straftäter im Jugendgerichtsgesetz. Zusätzlich will die Berliner Justizsenatorin die Verbreitung von IS-Propaganda stärker bestrafen. Auch sollen Staatsschutzdelikte künftig von speziellen Staatsschutzkammern der Landgerichte verhandelt werden – auch wenn Beschuldigte Jugendliche oder Heranwachsende sind.

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert unterstützt diese Position. Sie fordert eine „Umkehr“ der bisherigen Praxis und sagt der „Welt am Sonntag“: „Der Fall mache deutlich, dass man beim Jugendstrafrecht dringend handeln müsse.“ Die aktuelle Rechtspraxis werde der Realität schwerer Gewalttaten junger Täter häufig nicht mehr gerecht. Die CDU-Politikerin betont gleichzeitig, dass der Erziehungsgedanke „richtig und wichtig“ bleibt – er dürfe aber nicht dazu führen, dass notwendige Reaktionen des Rechtsstaats ausbleiben oder unnötig erschwert werden.

Für Heranwachsende soll das Erwachsenenstrafrecht künftig die Regel sein, während Jugendstrafrecht nur noch die begründungsbedürftige Ausnahme darstellt. Geiert lehnt alternative Vorschläge ab, die nur bei sogenannten „Gefährdern“ Erwachsenenstrafrecht anwenden wollen. Aus ihrer Sicht ist eine grundsätzliche Reform nachhaltiger. Der Begriff „Gefährder“ sei zum einen bislang nicht im Strafgesetzbuch verankert. Zum anderen sehe man generell einen strukturellen Anstieg von schwerer Jugendkriminalität, auf den der Gesetzgeber im Strafrecht reagieren müsse.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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