Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) reagiert auf den Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) mit weitreichenden Reformplänen. Sie will mehrere Gesetze nachschärfen und sogar das Grundgesetz ändern lassen.
Hubig fordert eine Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Das Grundgesetz verbietet bereits heute Ungleichbehandlungen wegen Geschlecht, Religion oder Herkunft. Es sei logisch, auch die sexuelle Identität unter diesen Schutz zu stellen, argumentiert die SPD-Politikerin gegenüber der „Rheinischen Post“.
Eine Umsetzung erfordert Gespräche innerhalb der Regierung. Hubig ist sich bewusst, dass es in der Union Vorbehalte gibt, sieht aber auch ermutigende Signale – etwa bei unionsgeführten Landesregierungen. Bundeskanzler Scholz habe sich nach dem Anschlag persönlich an die queere Community gewandt und den staatlichen Schutz zugesichert. „Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde diese Ankündigung mit Leben füllen“, sagt Hubig.
Ein zentrales Problem offenbarte der CSD-Anschlag: Der Täter war den Sicherheitsbehörden bereits als gefährlicher Islamist bekannt. Im Mai 2024 stand er in Berlin vor Gericht, weil er sich dem Islamischen Staat anschließen wollte. Dennoch konnte die Tat nicht verhindert werden. Das will Hubig ändern.
Sie plant, den Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz zu verbessern. Sicherheitsbehörden verfügen oft über entscheidende Erkenntnisse darüber, ob von einer Person – etwa einem Islamisten – eine Gefahr ausgeht. Diese Informationen müssen die Gerichte künftig besser nutzen können, besonders bei Entscheidungen über Bewährungsstrafen oder deren Aussetzung. Denn Bewährung kommt nur in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass der Täter keine weiteren Straftaten begeht.
Hubig und Innenminister führen bereits Gespräche über diese Verbesserungen. Auch die sogenannte Vorbewährung im Jugendstrafrecht will die Justizministerin nachschärfen. Dieses Instrument ermöglicht es Gerichten, die Entwicklung eines Straftäters zunächst noch einige Monate zu beobachten, bevor sie entscheiden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Berliner Gericht hatte im Fall von Abdul B. von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Hubig hält Vorbewährung für ein sinnvolles Instrument und will es beibehalten. Allerdings soll gesetzlich klar geregelt werden: Eine Vorbewährung darf nur ausgesprochen werden, wenn dies mit Blick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit vertretbar ist.
Gleichzeitig lehnt Hubig eine grundsätzliche Bestrafung extremistischer Jugendlicher nach Erwachsenenstrafrecht ab. Sie verteidigt die Anwendung von Jugendstrafrecht, da es darum gehe, junge Straftäter zurück auf den richtigen Weg zu bringen. Radialisierte Jugendliche seien oft noch formbar. Eine pauschale Bestrafung nach Erwachsenenstrafrecht könne sogar kontraproduktiv wirken und die Radikalisierung weiter fördern, warnt die SPD-Politikerin.
Autor: dts Nachrichtenagentur