Nachbar schießt mit Luftgewehr vom Balkon – 79-Jährige durch Abpraller verletzt

In Sassnitz ist am Freitag, 19. Juni 2026, eine 79-jährige Frau durch einen Abpraller eines Luftgewehr-Geschosses verletzt worden. Gegen 16 Uhr alarmierte die Seniorin die Polizei, nachdem ihr 36-jähriger Nachbar von seinem Balkon in der Litauischen Straße geschossen haben soll. Das Geschoss prallte ab und traf die Frau am Arm. Sie erlitt leichte Verletzungen.

Bei dem Polizeieinsatz beschlagnahmten die Beamten bei dem Mann vier Softair-Waffen sowie eine Druckluftwaffe. Die Kriminalpolizei übernahm die Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.

Die Polizei nutzt den Vorfall, um auf die Risiken hinzuweisen, die mit Luftdruck- und Softair-Waffen verbunden sind. Beim Umgang mit solchen Waffen gelten gesetzliche Vorgaben: Geschosse dürfen das eigene Grundstück nicht verlassen und dürfen keine Personen gefährden. Das Schießen von Balkonen oder Bereichen, von denen aus Geschosse öffentliche Flächen oder Nachbargrundstücke erreichen können, ist mit erheblichen Risiken verbunden. Luftdruckwaffen sind keine Spielzeuge – Geschosse und Abpraller können Menschen verletzten und erhebliche Gefahren verursachen. Verstöße gegen diese Regeln können straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

(Dieser Artikel entstand mit KI-Unterstützung und wurde redaktionell überarbeitet und kontrolliert von: Redaktion digitaldaily.de)

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