Das Oberlandesgericht Schleswig hat das Freispruchsurteil des Landgerichts Lübeck vom 12. Mai 2026 aufgehoben. Der Angeklagte war in erster Instanz vom Vorwurf des Inverkehrbringens eines nicht zugelassenen Arzneimittels freigesprochen worden — vermutlich im Zusammenhang mit einer Covid-19-Impfaktion am Lübecker Flughafen.
Das Oberlandesgericht hat die Sache zur Neubewertung an das Landgericht zurückverwiesen. Eine ausführliche Begründung der Aufhebungsentscheidung ist über die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Schleswig abrufbar.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Landgerichte Schleswig-Holstein
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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