Beamte der Polizeistationen Erbach und Höchst haben am Mittwoch (30. September) zwischen 17 und 22 Uhr acht Betriebe in Erbach und Michelstadt kontrolliert. Zusammen mit Kollegen der Bereitschaftspolizei und der Kriminalpolizei überprüften sie mehrere Personen sowie die Einhaltung der Vorschriften über das Glücksspiel und der Gewerbeordnung.
Unterstützt wurden die Polizisten dabei durch Mitarbeiter der Ordnungsämter der beiden Kommunen und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vom Hauptzollamt. Die Maßnahme war Teil eines hessenweiten Aktionstages gegen Sozialkriminalität.
Die Ordnungsämter und der Zoll stellten sieben Verstöße gegen das hessische Spielhallengesetz fest. Dieses regelt die Anforderungen an den Betrieb, die Standortwahl und den Spielerschutz in Spielhallen. Hinzu kamen zwei Beanstandungen wegen Verstößen gegen die Gewerbeordnung. Ein weiterer Betrieb hielt sich nicht an die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages. In Michelstadt sicherte das Ordnungsamt einen Spielautomaten, der illegal betrieben worden war.
Die Inhaber der betroffenen Betriebe müssen sich nun in mehreren Bußgeldverfahren verantworten. Ihnen drohen Sanktionen im Bereich von mehreren tausend Euro.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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