Das Bundeskriminalamt und Polizeien der Länder gehen mit einer internationalen Operation gegen sexualisierte Straftaten an bewusstlos gemachten Personen vor. Vom 22. bis 24. Juni 2026 haben 29 Ermittlerinnen und Ermittler im Hauptquartier der britischen National Crime Agency in London 156 Opfer und Täter identifiziert und 274 neue Ermittlungsansätze gewonnen.
Das im April 2026 gestartete Projekt Medusa wird von Deutschland und dem Vereinigten Königreich geleitet. An der Operation beteiligen sich zudem Brasilien, Kanada, Frankreich, Ungarn, die Niederlande, Spanien, die Vereinigten Staaten und Europol (die europäische Polizeibehörde). Das Ziel: kriminelle Online-Netzwerke wirksam zu stören und zu zerschlagen.
Im Fokus stehen Täter, die in sozialer Nähe sexualisierte Gewalt an sedierten Personen ausüben – häufig über längere Zeit, manchmal über Jahre hinweg. Die Opfer werden mit Kombinationen von Medikamenten und Schmerzmitteln, oft gemischt mit Alkohol, betäubt. Dieses Vorgehen kann lebensbedrohlich sein.
Vielen Opfern ist der sexuelle Übergriff nicht bewusst, weil die Betäubungs- und Schmerzmittel verhindern, dass sie sich an die Tat erinnern oder unmittelbar körperliche Folgen spüren. Die Täter filmen ihre Taten und verbreiten die Videos im Internet – in Messengern, Chatgruppen oder auf Pornoplattformen. Dort tauschen sie sich auch über ihre Taten aus und handeln mit den verwendeten Mitteln.
Das Bundeskriminalamt führt bundesweit Erkenntnisse zusammen und steht mit In- und Auslandbehörden im Austausch, besonders mit Europol. Bei den Polizeien der Länder laufen mehrere Ermittlungsverfahren. Spezialisierte Kontaktstellen wurden eingerichtet, um dieses sensible Phänomen zu bearbeiten.
Die größte Herausforderung: Opfer wissen oft nicht, was ihnen widerfahren ist. Das Bundeskriminalamt intensiviert deshalb die Aufklärungsarbeit bei Ärzten und Beratungsstellen, um Verdachtsfälle früher zu erkennen und das Dunkelfeld aufzuhellen.
Anzeige erstatten: Betroffene oder Zeugen können sich jederzeit an die Polizei wenden – insbesondere bei akuten Bedrohungssituationen. Anzeigen sind bei jeder Polizeidienstelle oder online möglich: portal.onlinewache.polizei.de
Medizinische Untersuchung: Bei Verdacht auf Sedierung sollte schnell ein Arzt aufgesucht werden. Viele der verwendeten Substanzen sind nur kurzzeitig im Blut oder Urin nachweisbar. Verhaltensveränderungen oder körperliche Auffälligkeiten sind Warnsignale.
Quelle: Pressemitteilung des Bundeskriminalamts vom 2. Juli 2026. Original beim Bundeskriminalamt.
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