BGH verhandelt über Impfstoff-Schadensersatz und Versicherungsschutz

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Der Bundesgerichtshof verhandelt am 11. November 2026 über einen Fall, in dem es um Versicherungsschutz bei Vorwürfen von Impfschäden geht. Ein Versicherter hatte von seinem Rechtsschutzversicherer Deckung für ein Verfahren gegen den Hersteller des Corona-Impfstoffs Comirnaty verlangt – diese wurde ihm aber verweigert.

Begründung der Versicherung: Weil der Impfstoff insgesamt ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis hat, würde ein Schadensersatzanspruch des Versicherten nach Ansicht des Versicherers keine hinreichenden Erfolgsaussichten haben. Der Kläger bestreitet diese Einschätzung und verlangt den Versicherungsschutz ein.

Entscheidend ist für den IV. Zivilsenat des BGH, ob ein Versicherer eine Deckung tatsächlich mit mangelnden Erfolgsaussichten verweigern darf – insbesondere wenn es um ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis eines Impfstoffs geht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Aktenzeichen: IV ZR 214/25

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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