Das Polizeipräsidium Osthessen hat vom 19. bis 25. Oktober eine landesweite Schwerpunktaktion zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer durchgeführt. In den Landkreisen Fulda, Hersfeld-Rotenburg und Vogelsberg führten die Beamten Verkehrskontrollen durch, bei denen neben der Überwachung der Verkehrsregeln auch Prävention im Mittelpunkt stand.
Besonders gefährdet im Straßenverkehr sind Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende sowie Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern. Auch Kinder und ältere Menschen gehören zu den Gruppen mit erhöhtem Risiko. Im Gegensatz zu Autoinsassen verfügen sie über keine schützende Fahrzeugkarosserie, weshalb Unfälle besonders schwerwiegende Folgen haben können.
Den Schwerpunkt der Aktionswoche bildete der Mittwoch, 21. Oktober. An diesem Tag waren verstärkt Einsatzkräfte im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Osthessen unterwegs. Ein Polizeibeamter des Präventionsbereichs informierte am Vormittag rund 500 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen acht bis zehn an der Gesamtschule Obersberg in Bad Hersfeld über geltende Verkehrsregeln und die besonderen Risiken bei der Nutzung von E-Scootern. Anschließend hatten die Jugendlichen Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich über den sicheren Umgang mit den Fahrzeugen auszutauschen.
Bei den darauffolgenden Verkehrskontrollen suchten die Einsatzkräfte gezielt das Gespräch mit den Verkehrsteilnehmern. Neben der Ahndung festgestellter Verstöße standen Hinweise zu sicherem und rücksichtsvollem Verhalten sowie zur besseren Sichtbarkeit im Straßenverkehr im Vordergrund.
Insgesamt kontrollierten die Einsatzkräfte am Mittwoch im gesamten Präsidiumsbereich 81 Fahrzeuge – darunter 34 E-Scooter und 16 Fahrräder beziehungsweise Pedelecs – sowie 87 Personen. Erfreulicherweise wurden dabei nur wenige Verstöße festgestellt.
Im Vogelsbergkreis ergab sich bei einem E-Scooter-Fahrer der Verdacht, dass dieser unter dem Einfluss berauschender Mittel am Straßenverkehr teilgenommen hatte. Im Landkreis Fulda stellten die Einsatzkräfte zudem ein Leichtkraftrad fest, das aufgrund erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher war und deshalb sichergestellt wurde. Die Polizei leitete wegen der festgestellten Verstöße die entsprechenden Verfahren ein und traf die erforderlichen Maßnahmen.
Die Kontrollen verdeutlichten, dass insbesondere bei der Nutzung von E-Scootern weiterhin Aufklärungsbedarf besteht.
Wichtige Regeln für E-Scooter-Fahrer
E-Scooter müssen grundsätzlich vorhandene und entsprechend ausgewiesene Radverkehrsflächen nutzen. Sind diese nicht vorhanden, ist die Fahrbahn zu nutzen. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nur bei ausdrücklicher Freigabe befahren werden. Die Nutzung ist ab 14 Jahren erlaubt; ein Führerschein ist nicht erforderlich. E-Scooter dürfen nur von einer Person genutzt werden – die Mitnahme weiterer Personen ist nicht erlaubt.
Für E-Scooter gelten die gleichen Alkoholgrenzen wie für Kraftfahrzeuge. Für Personen unter 21 Jahren sowie für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit gilt ein Alkoholverbot. Die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten während der Fahrt ist nur unter gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt; das Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt ist untersagt.
E-Scooter benötigen eine gültige Haftpflichtversicherung und eine entsprechende Versicherungsplakette. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf 20 km/h nicht überschreiten. Veränderungen am Fahrzeug können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.
Eine gesetzliche Helmpflicht besteht für E-Scooter nicht. Die Polizei empfiehlt jedoch ausdrücklich das Tragen eines geeigneten Schutzhelms, um das Risiko schwerer Kopfverletzungen zu reduzieren.
Das Polizeipräsidium Osthessen appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich aufmerksam, vorausschauend und rücksichtsvoll im Straßenverkehr zu bewegen. Insbesondere gegenüber Menschen, die zu Fuß, mit dem Fahrrad oder einem E-Scooter unterwegs sind, ist besondere Vorsicht geboten. Die Einhaltung der Verkehrsregeln und gegenseitige Rücksichtnahme leisten einen wichtigen Beitrag, um Verkehrsunfälle zu verhindern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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