Ein 12-jähriger Schüler einer Berliner Grundschule darf für zehn Schultage vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das Verwaltungsgericht hat seinen Eilantrag gegen diese Maßnahme abgelehnt.
Der Junge hatte zusammen mit einem Mitschüler während der Schulzeit Pfefferspray in einer Schülertoilette versprüht. Mehrere Schüler und Lehrer klagten daraufhin über Atemwegbeschwerden und Reizungen an Haut und Augen. Polizei und Rettungskräfte mussten anrücken. Die Schulleitung suspendierte den Schüler daraufhin sofort bis zum 1. Oktober 2026.
Der Junge argumentierte vor Gericht, er habe nicht gewusst, dass es sich um Pfefferspray handele. Er und sein Mitschüler hätten das Spray vom älteren Bruder bekommen und gedacht, es sei ein harmloses „Furzspray“, mit dem sie nur einen typischen Geruch erzeugen wollten. Nur zwei bis drei Sprühstöße seien gegen die Toilettenwände erfolgt.
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hielt diese Aussage für unglaubwürdig. Der Schüler habe die Aufschrift auf der Dose sehen können und müsse die Reizwirkung des Sprays selbst wahrgenommen haben. Zudem hätten Mitschüler berichtet, dass der Junge mit seinem Mittäter geplant habe, das Spray auch im Klassenzimmer einzusetzen, um Unterrichtsausfall zu verursachen.
Das Gericht betonte, dass der Schüler den Schulfrieden erheblich beeinträchtigt und viele Menschen verletzt habe. Hinzu kommen frühere Verwarnungen wegen Regelwidrigkeiten und respektlosem Verhalten. Der zehntägige Ausschluss entspricht der gesetzlich zulässigen Höchstdauer und sei gerechtfertigt.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Berliner Justiz (Justizticker)
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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