Das Bundeskabinett hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Pflegereform geeinigt, verschiebt aber zentrale Streitpunkte in eine eigens dafür eingerichtete Kommission. „Wir brauchen weitere Anstrengungen, um die Pflege auch für die Dreißigerjahre zukunftsfest zu machen. Deswegen wird eine Strukturkommission ab Oktober grundlegende Reformen erarbeiten“, sagte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) am Mittwochmittag in Berlin.
Der Koalitionsstreit um die Pflegereform hatte sich zuletzt zugespitzt. Die SPD hatte die Verabschiedung in Frage gestellt und lehnte ein „reines Kürzungspaket“ ab. SPD-Fraktionschef Mathias Miersch forderte eine sofortige Strukturreform und die Deckelung von Eigenanteilen. Linnemann dagegen wollte zunächst Einsparungen durchsetzen und grundlegendere Änderungen später angehen. Der Kompromiss sieht nun vor, tiefgreifende Reformen auf den Weg einer Strukturkommission zu verlagern.
Der beschlossene Entwurf sieht konkrete sofortige Maßnahmen vor: Die Beitragsbemessungsgrenze wird um 300 Euro pro Monat erhöht, analog zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ab 2028 wird ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Höhe von 0,52 Prozent erhoben. Der Zuschlag für kinderlose Mitglieder steigt ab 2027 um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent. Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige trägt die Pflegeversicherung weiterhin in vollem Umfang.
Ab 2029 wird eine jährliche, regelhafte Dynamisierung der Leistungsbeiträge auf Basis der Kerninflationsrate eingeführt. Damit sollen die Leistungen regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Prävention. Versicherte ab 60 Jahren erhalten künftig Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung „Check-up 60+“, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Im Rahmen der Pflegebegutachtung wird zudem überprüft, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann. Familien, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, sollen durch eine präventionsorientierte Pflegebegleitung unterstützt werden.
Das Gesetz führt ein digitales „Pflege-Cockpit“ ein, das die Organisation der Pflege erleichtern soll, indem es alle relevanten Informationen an einem Ort bündelt. Die zentralen Leistungen bei häuslicher Pflege werden erhöht. Ein Sozialraumbudget wird eingeführt, um die Unterstützung im Alltag zu verbessern. Für pflegerische Akutsituationen wird ein Überbrückungsbudget bereitgestellt. Die Begutachtungssystematik wird angepasst, um die Pflegegrade zielgenauer zu vergeben.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.
Autor: dts Nachrichtenagentur