Polizei Diepholz zieht Bilanz: 61 Verstöße bei E-Scooter-Kontrollen

Polizeiinspektion Diepholz

Die Polizeiinspektion Diepholz hat am 14. November gezielt E-Scooter-Fahrerinnen und Fahrer im südlichen Bereich des Landkreises kontrolliert. Die Bilanz fällt deutlich aus: 111 Personen wurden überprüft, dabei stellten die Polizistinnen und Polizisten 61 Verstöße fest, darunter vier Straftaten.

Besonders auffällig war, dass viele Kinder unter 14 Jahren unterwegs waren — obwohl das Mindestalter für E-Scooter bei 14 Jahren liegt. Die Polizei weist darauf hin, dass auch die Halter — häufig die Eltern — in die Verantwortung genommen werden können. Ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister können die Folge sein.

Bei den Kontrollen führten die Polizistinnen und Polizisten auch Aufklärungsgespräche mit den kontrollierten Personen, um über die geltenden Regeln und mögliche Gefahren zu informieren.

Die Polizei erinnert an die wichtigsten Regeln für E-Scooter-Nutzerinnen und Nutzer: E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden. Alkohol und Drogen sind beim Fahren nicht erlaubt. Das Smartphone darf während der Fahrt nicht benutzt werden. E-Scooter gehören nur auf dafür vorgesehene Verkehrsflächen — Gehwege sind verboten. Maximal eine Person darf auf dem Gerät fahren. Wichtig ist zudem eine vorausschauende und rücksichtsvolle Fahrweise, besonders gegenüber Fußgängerinnen und Fußgängern.

Die Polizei appelliert an alle Nutzerinnen und Nutzer, sich vor der Fahrt mit den geltenden Vorschriften vertraut zu machen und durch verantwortungsvolles Verhalten zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden beizutragen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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