Die Polizei Mönchengladbach hat sich in der vergangenen Woche an der europaweiten Verkehrsaktion ROADPOL beteiligt. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag auf der Bekämpfung von Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr.
An zwei Sondereinsätzen – am Donnerstag, 16. Juni, und am Samstag, 20. Juni – waren Beamtinnen und Beamte der Direktion Verkehr beteiligt. Daneben unterstützten auch andere Direktionen des Polizeipräsidiums sowie Mitarbeiter der Mönchengladbacher Abfallwirtschaftsbetriebe (mags) die Aktionswoche. Insgesamt wurden über 300 Fahrzeuge kontrolliert und deren Fahrzeugführende auf mögliche Beeinflussung durch Alkohol oder Drogen überprüft.
Die Kontrollen förderten Zustände zutage, die regelmäßig die Verkehrssicherheit gefährden: Trotz geltender Verbote wurden immer wieder Fahrzeugführende angetroffen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnahmen. Darüber hinaus registrierten die Beamten zahlreiche weitere Verkehrsverstöße – etwa Handynutzung am Steuer, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, Rotlichtverstöße, Gurtverstöße und abgelaufene Hauptuntersuchungen. Auch Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht, das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie Verdachtsfälle im Bereich Schwarzarbeit und unerlaubten Aufenthalts wurden dokumentiert.
Ein Fall verdient besondere Aufmerksamkeit: Polizisten hielten einen Fahrzeugführer an, weil der Verdacht bestand, er könne illegal Schrott sammeln. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann unter Drogeneinfluss stand und keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Gegen ihn wurden Strafanzeigen wegen Fahrens unter Drogeneinfluss und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Der Verdacht der illegalen Schrottsammlung bestätigte sich – das zog ein Bußgeld von über 3.500 Euro nach sich. Das eingesetzte Fahrzeug wurde sichergestellt. Zusätzlich muss sich der Fahrer auf ein Verfahren durch die zuständige Untere Abfallbehörde einstellen.
Die Polizei weist nachdrücklich darauf hin, dass bereits geringe Mengen Alkohol oder der Konsum von Drogen die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen. Gerade in der Sommerzeit, wenn es vermehrt zu Feierlichkeiten kommt – wie auch anlässlich der derzeit stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft – wächst diese Gefahr. Für Kraftfahrzeugführende gelten gesetzlich festgelegte Promillegrenzen. Auch Radfahrende und Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern unterliegen festen Grenzwerten. Bei Überschreitung drohen Bußgelder, Fahrverbote und strafrechtliche Konsequenzen.
Die Behörde appelliert daher eindringlich: Im Zweifelsfall sollten Verkehrsteilnehmende das Fahrzeug stehen lassen und auf alternative Transportmöglichkeiten ausweichen. So lassen sich Gefahren für sich selbst und andere von vornherein vermeiden.
ROADPOL ist ein internationaler polizeilicher Zusammenschluss mit dem Ziel, die Zahl der Todesfälle und schweren Verletzungen auf europäischen Straßen zu reduzieren.
