Die Polizei im Märkischen Kreis hat in den vergangenen Tagen mehrere Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr gezogen, die ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs waren. In einem Fall kam auch Alkohol ins Spiel.
Den schwerwiegendsten Fall verzeichneten die Beamten am Donnerstagmorgen gegen 11.45 Uhr in Plettenberg Am Untertor. Zeugen machten die Polizei auf einen Lkw-Fahrer aufmerksam, der bei der Ausfahrt aus einem Kreisverkehr ein Kind nicht über den Fußgängerüberweg gehen ließ. Die Situation war derart gefährlich, dass die besorgten Zeugen eine zufällig vorbeifahrende Polizeistreife ansprachen. Die Beamten verfolgten den Lkw und stoppten ihn auf dem Sparkassen-Parkplatz. Bei der Kontrolle bemerkten die Polizisten Alkoholgeruch. Eine Abfrage ergab, dass dem 62-Jährigen die Fahrerlaubnis bereits vor sehr langer Zeit entzogen worden war. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht der Fahrt unter Alkoholeinfluss. Der Mann wurde zur Wache gebracht, wo ein Arzt Blutproben entnahm. Er erhielt Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gegen den Halter des Lkw wird gesondert ermittelt, da er das Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen haben soll. Die Polizei sucht zudem Zeugen des Vorfalls mit dem Kind Am Untertor und bittet sie, sich unter Telefon 9199-0 zu melden.
Wenig später, gegen 12 Uhr am selben Donnerstag, kontrollierten Polizeibeamte an der Kreuzung Humboldstraße/Gasstraße in Lüdenscheid einen Pkw-Fahrer, der an einem Stoppzeichen nicht hielt. Der 33-jährige, in Lüdenscheid gemeldete Mann konnte weder Führerschein noch Fahrzeugschein vorzeigen. Eine Kennzeichen-Abfrage offenbarte das Problem: Das Nummernschild gehörte zu einem anderen Fahrzeug. Der Fahrer besitzt keine Fahrerlaubnis. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt und stellte die Kennzeichen sicher. Der Mann erhielt Anzeigen wegen Kennzeichenmissbrauchs, Verstoßes gegen die Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Ein dritter Fall ereignete sich am Dienstagmorgen auf der Untergrüner Straße in Iserlohn. Bei der Kontrolle eines Lkw-Fahrers stellte sich heraus, dass sowohl seine Fahrerlaubnis als auch seine Berufskraftfahrer-Qualifikation abgelaufen waren. Die Beamten schrieben entsprechende Anzeigen und untersagten auch hier die Weiterfahrt.