Die Polizei im Märkischen Kreis musste am Donnerstag zwei Verkehrsunfälle mit Kindern auf E-Scootern aufnehmen. In beiden Fällen waren die Fahrzeuge nicht versichert – mit möglicherweise erheblichen Konsequenzen für die Eltern.
In Iserlohn ereignete sich der erste Unfall gegen 16:30 Uhr auf der Lohgerbergasse. Ein 70-jähriger Motorrollerfahrer war in Richtung Stadtgarten unterwegs, als ein zehnjähriges Kind auf einem E-Scooter aus der Lidl-Ausfahrt kam. Der Motorroller-Fahrer wich aus, geriet ins Straucheln und stürzte. Der Zehnjährige holte seine Eltern, die bis zum Eintreffen der Polizei warteten. Der verletzte Fahrer wollte sich selbstständig ärztlich behandeln lassen. Am Motorroller entstand ein Schaden von etwa 500 Euro. Die Polizei ermittelt nun wegen fahrlässiger Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zeugen werden gebeten, sich auf der Polizeiwache Werdohl unter der Telefonnummer 02392/9399-0 zu melden.
Wenige Stunden später kam es in Iserlohn zu einem weiteren Unfall. Ein 45-jähriger Autofahrer bog in einer Tempo-30-Zone nach links auf einen Garagenhof ab und überquerte dabei den Gehweg. Ein siebenjähriges Kind auf einem E-Scooter konnte nicht rechtzeitig bremsen und fuhr gegen den abbiegenden Wagen. Das Kind wurde verletzt und vom Rettungsdienst vor Ort versorgt. Der Schaden am Pkw beträgt etwa 500 Euro.
Die Polizei nutzt diese Vorfälle für eine dringende Warnung: E-Scooter sind kein Kinderspielzeug. Nutzer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Jeder E-Scooter muss eine Typenzulassung haben und versichert sein. Das Mitnehmen weiterer Personen ist verboten. Helmtragen ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Bürgersteige und Fußgängerzonen sind tabu – E-Scooter müssen auf der Straße oder auf Radwegen fahren, soweit diese vorhanden sind.
Die Behörden berichten von einer extremen Zunahme von Unfällen mit E-Scootern. Die Polizei kündigt an, Verstöße gegen die geltenden Regeln konsequent zu kontrollieren und zu ahnden.