Auf der B7 bei Großstöbnitz im Altenburger Land haben Polizeibeamte am Montagabend, 7. Juli 2026, gegen 22:45 Uhr zwei Fahrzeugführer mit gravierenden Verstößen bei Verkehrskontrollen erwischt.
Ein 37-jähriger Mann war mit einem Pkw und einem Wohnanhänger unterwegs – allerdings überschritt das Gesamtgewicht des Gespanns die Grenze, die seine Fahrerlaubnisklasse B erlaubt. Hinzu kam: Der mitgeführte Wohnanhänger war außer Betrieb gesetzt und trug ein Kennzeichen, das für ein ganz anderes Fahrzeug ausgegeben worden war.
Ein zweiter Fahrzeugführer, 56 Jahre alt, führte ebenfalls ein Gespann mit mehreren Verstößen mit sich. An dessen Anhänger prangte ein selbst angefertigtes Kennzeichen – zudem war der Wohnanhänger mit einem nicht zugelassenen Kennzeichen versehen.
Die Beamten sicherten beide Kennzeichentafeln und untersagten beiden Männern die Weiterfahrt. Gegen sie leiteten sie Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauchs sowie wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.