Polizei warnt vor erhöhter Brandgefahr in Böblingen und Ludwigsburg

(Symbolbild)

Die anhaltende Hitze und Trockenheit in den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg führen zu einer gefährlich angestiegenen Brandgefahr. Die Feuerwehren und Polizei sind in den vergangenen Tagen mehrfach ausgerückt, um Brände zu bekämpfen.

Am Montag, 22. Juni 2026, bemerkte ein Zeuge gegen 10:30 Uhr eine große Rauchsäule am Waldrand bei Freiberg am Neckar-Geisingen. Die alarmierten Polizisten trafen vor Ort zwei Männer im Alter von 55 und 65 Jahren an, die auf ihrem an einen Wald angrenzenden Gartengrundstück Paletten verbrannten – allerdings nicht in einer dafür vorgesehenen, eingefassten Feuerstelle. Das Feuer hatte bereits größere Ausmaße angenommen, woraufhin die Männer das Risiko selbst erkannten und das Feuer mit einem Gartenschlauch löschten.

Am Dienstagnachmittag, 23. Juni 2026, fing eine Wiese am Bahndamm in Nufringen aus unbekannter Ursache Feuer. Die Feuerwehr löschte die Flammen zügig.

Das Polizeipräsidium Ludwigsburg warnt alle Bürgerinnen und Bürger: Die Trockenheit und hohen Temperaturen schaffen ideale Bedingungen für die Entstehung und schnelle Ausbreitung von Bränden. Selbst ein vermeintlich kleines Gartenfeuer kann sich schnell unkontrollierbar ausdehnen. Besonders gefährlich ist das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen – bei Hitze und Trockenheit können auch diese leicht einen Wald- oder Flächenbrand entfachen.

Das Polizeipräsidium weist auf wichtige Bestimmungen hin: Das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers außerhalb einer speziell dafür eingerichteten Feuerstelle im Wald oder in weniger als 100 Metern Abstand zum Wald benötigt eine vorherige Genehmigung der Forstbehörde. Diese wird nur erteilt, wenn keine Waldbrandgefährdung zu befürchten ist.

Vom 1. März bis 31. Oktober ist Rauchen im Wald strengstens verboten – Ausnahmen gelten nur für Waldbesitzer, ihre Angestellten, zur Jagdausübung Berechtigte und Imker während ihrer Tätigkeit. Zudem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände im Wald oder weniger als 100 Meter vom Wald entfernt wegzuwerfen oder unvorsichtig zu handhaben.

Alle Bestimmungen sind in den örtlichen Polizeiverordnungen (abrufbar auf den Internetseiten der jeweiligen Stadt oder Gemeinde) sowie im Waldgesetz Baden-Württemberg dokumentiert. Rückfragen beantwortet das Polizeipräsidium Ludwigsburg unter der Telefonnummer 07141 18-8777 oder per E-Mail an ludwigsburg.pp@polizei.bwl.de.

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