Im Main-Kinzig-Kreis hat sich ein Fall ereignet, der die Polizei zu einer unnötigen Großmaßnahme führte: Eine unbekannte Frau rief die Polizei an und behauptete, ihr Bruder habe soeben die Schwester mit einem Messer angegriffen. Alle drei Geschwister seien in der gemeinsamen Wohnung, sie selbst habe sich im Badezimmer eingeschlossen. Der Bruder trage zudem eine Waffe bei sich. Im Hintergrund waren eine schreiende männliche Stimme sowie vermeintliche Tritte und Schläge zu hören.
Aufgrund dieser Schilderung musste die Polizei von einer akuten Gefahrenlage ausgehen und leitete unverzüglich Einsatzmaßnahmen ein. Als die alarmierten Streifen am vermeintlichen Tatort eintrafen, stellte sich jedoch schnell heraus: Die Geschichte war erfunden. Allen Bewohnern ging es gut, niemand wusste etwas von der geschilderten Situation. Wer den Anruf getätigt hat und welches Motiv dahintersteckt, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Solche Fälle sind nicht selten. Das Polizeipräsidium Südosthessen hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Meldungen registriert, die dem Phänomen „Swatting“ zuzuordnen sind. Dabei wurden vermeintliche Brände mit eingeschlossenen Personen, angebliche Bedrohungslagen an Wohnanschriften, bevorstehende Suizide oder Bombendrohungen gemeldet – alles Lügen.
Was ist „Swatting“?
Beim sogenannten „Swatting“ werden Polizei oder andere Einsatzkräfte durch bewusst erfundene Notlagen zu einer bestimmten Person oder Adresse geschickt. Den Betroffenen soll dadurch die Polizei „vor die Tür gesetzt“ werden. Der Begriff leitet sich von den US-amerikanischen Spezialeinheiten „SWAT“ („Special weapons and tactics“) ab, die mit Spezialeinsatzkommandos (SEK) in Deutschland vergleichbar sind.
Häufig geschieht dies im Umfeld von Online-Gaming. Täter suchen sich gezielt andere Spieler als Opfer aus und versuchen, über öffentlich zugängliche Informationen an Namen und Anschriften zu gelangen. Aus Streitigkeiten oder vermeintlichen „Scherzen“ entstehen so Aktionen, bei denen die Betroffenen plötzlich mit einem größeren Polizeiaufgebot konfrontiert werden. Die Schilderungen können so realistisch wirken, dass es bereits zu Einsätzen von Spezialeinheiten kam.
Keine Lapalie – sondern eine ernste Straftat
Was von den Verantwortlichen möglicherweise als Scherz gedacht ist, kann erhebliche Folgen haben. Die Polizei muss eine ernstzunehmende Meldung über eine bewaffnete Person, eine schwere Gewalttat oder eine akute Gefahrenlage zunächst für wahr halten und entsprechend handeln. Damit werden erhebliche polizeiliche Ressourcen gebunden und Einsatzkräfte zu vermeintlichen Tatorten entsandt, während sie für tatsächlich hilfesuchende Menschen möglicherweise nicht zur Verfügung stehen.
Das bewusste Vortäuschen einer Straftat oder Gefahrenlage ist kein Kavaliersdelikt. Je nach konkreter Ausgestaltung kommen unterschiedliche Straftatbestände in Betracht: das Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB), Missbrauch von Notrufen (§145 StGB) oder die „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ (§ 126 StGB). Das Polizeipräsidium Südosthessen weist darauf hin, dass entsprechende Fälle konsequent verfolgt werden.
Darüber hinaus können die durch einen vorsätzlich herbeigeführten Polizeieinsatz entstandenen Kosten unter bestimmten Voraussetzungen den Verantwortlichen auferlegt werden. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann eine solche Aktion somit auch erhebliche finanzielle Folgen haben.
Auch für die Betroffenen selbst kann ein solcher Einsatz äußerst belastend und gefährlich werden. Wenn plötzlich mehrere Polizeifahrzeuge an einer Wohnanschrift eintreffen, kann dies nicht nur den Eindruck erwecken, die betreffende Person habe mit einer schweren Straftat zu tun. Auch für die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten besteht eine unklare und möglicherweise gefährliche Situation. Sie wissen nicht, was sie vor Ort erwartet, und müssen aufgrund der vorliegenden Informationen von der geschilderten Gefahrenlage ausgehen und entsprechend vorsichtig, aber auch robust handeln.
Polizei: Finger weg von solchen Aktionen
Das Polizeipräsidium Südosthessen appelliert eindringlich, sich an solchen Aktionen weder zu beteiligen noch sie zu unterstützen. „Wer einen solchen Einsatz vorsätzlich auslöst, muss sich bewusst sein, dass er damit Menschen in Gefahr bringen und wichtige Einsatzkräfte binden kann. Ein vermeintlicher Spaß kann für die Betroffenen und die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten sehr schnell zu einer ernsten und gefährlichen Situation werden“, sagt Polizeisprecher Thomas Leipold.
Die Beamtinnen und Beamten appellieren ausdrücklich auch an das Umfeld potenzieller Täter: Wer mitbekommt, dass jemand einen solchen falschen Notruf absetzen oder einen Polizeieinsatz provozieren möchte, sollte unmissverständlich darauf hinwirken, dies zu unterlassen. Wer eine solche Idee gutheißt, dazu ermutigt, bei der Vorbereitung hilft oder die Durchführung unterstützt, macht sich selbst strafbar. Wer von einer konkret geplanten Aktion erfährt, sollte nicht wegsehen, sondern dafür sorgen, dass sie unterbleibt – und sich im Zweifel an die Polizei wenden.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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