Polizei zieht illegale E-Scooter aus dem Verkehr – 62-Jähriger mit 40-km/h-Roller erwischt

Bad Bevensen

In Bad Bevensen hat die Polizei ihre Kontrollen von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen verstärkt und dabei mehrere illegale Gefährte sichergestellt. Am Montag, 2. Juni, erwischten Beamte in der Brückenstraße gegen 15:00 Uhr einen 62-jährigen Mann auf einem E-Scooter ohne Genehmigung, der im Leerlauf fast 40 km/h erreichen konnte.

Die Polizisten stellten den Roller sicher. Den 62-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Bereits seit mehreren Wochen kontrolliert die Polizei Bad Bevensen verstärkt die „Neuen Mobilitätsformen“, nachdem sie diese Schwerpunktsetzung bei der Vorstellung der Verkehrsunfallstatistik angekündigt hatte.

In den vergangenen Wochen zogen die Beamten mehrere illegale Elektrokleinstfahrzeuge aus dem Verkehr, die hauptsächlich von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen gefahren wurden. Darunter waren E-Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis sowie ein Scooter mit zwei 1000-Watt-Motoren.

Die Polizei kündigt weitere Kontrollen an und verweist auf die gültigen rechtlichen Regelungen. Hintergrund sind auch Entscheidungen wie die des Landgerichts Lüneburg aus dem Jahr 2023, wonach wer betrunken E-Scooter fährt, seine Fahrerlaubnis riskiert. Das Landgericht hatte mit Beschluss vom 27. Juni 2023 klargestellt, dass die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter gerechtfertigt sein kann.

Die wichtigsten Regeln für E-Scooter im Überblick: Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren, eine Betriebserlaubnis für den E-Scooter ist erforderlich, ebenso eine aktuelle schwarze Versicherungsplakette. Ein Führerschein ist nicht nötig, ein Helm wird empfohlen. Die Nutzung zu zweit ist verboten. Es gelten strenge Alkoholregeln mit 0,0 Promille für Fahranfänger und dieselben Grenzwerte wie beim Autofahren. Handynutzung ist nur mit installierter Halterung erlaubt. Gefahren werden darf auf Fahrbahn oder Radweg, nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen.

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