Polizist bei AfD-Protest in Göttingen mit Flasche angegriffen und verletzt

(Symbolbild)

In Göttingen ist am Samstag ein Polizist bei Gegendemonstrationen gegen einen Infostand der AfD angegriffen und verletzt worden. Nach Angaben der Polizei versammelten sich etwa 150 Menschen auf dem Markt, um gegen die Informationsveranstaltung der Partei zum Thema „Naturschutz“ zu protestieren. Die Polizei war mit einem großen Aufgebot vor Ort, um direkte Konflikte zwischen Befürwortern und Gegnern zu verhindern.

Trotz der Polizeipräsenz kam es von etwa 10.00 bis 15.00 Uhr zu mehreren Störaktionen. Demonstrierende kippten die Tische des Infostandes wiederholt um und blockierten den Zugang zum Stand, sodass Interessierte teilweise nicht herantreten konnten. Die Einsatzleitung forderte die Demonstrierenden per Lautsprecherdurchsage wiederholt zum friedlichen Protest auf und erließ beschränkende Verfügungen nach dem Versammlungsgesetz gegen Personen, die versuchten, bis zum Infostand vorzudringen.

Nicht alle Demonstrierenden befolgten die polizeilichen Aufforderungen. Die Polizistinnen und Polizisten mussten daher vereinzelt unmittelbaren Zwang in Form von Wegschieben anwenden – insgesamt etwa 120mal.

Am frühen Nachmittag wurde ein Polizist von einem Gegendemonstranten vermutlich mit einer PET-Flasche angegriffen. Der Beamte wurde verletzt und musste sich in ärztliche Behandlung begeben; er ist bis auf weiteres nicht dienstfähig. Die Polizistinnen und Polizisten konnten den mutmaßlichen Täter ergreifen und führten eine Identitätsfeststellung durch.

Eine zweite Beamtin erlitt Ohrenschmerzen, nachdem ein weiterer Gegendemonstranten aus nächster Nähe über längere Zeit eine Trillerpfeife blies. Auch nach mehrfacher Aufforderung stellte die Person das Verhalten nicht ein, woraufhin sie ebenfalls ergriffen wurde und weitere Maßnahmen eingeleitet wurden.

Einsatzleiter Niklas Fuchs von der Polizeiinspektion Göttingen verurteilte das Verhalten der gewaltbereiten Gegendemonstranten scharf: „Solche Verhaltensweisen gegen Einsatzkräfte sind durch nichts zu rechtfertigen und haben mit demokratischen Protestformen nichts zu tun!“, sagte der Polizeidirektor.

Im Zusammenhang mit dem Einsatz leitete die Polizei insgesamt sieben Ermittlungsverfahren ein: wegen tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten (1 Fall), Körperverletzung (1 Fall), Beleidigung (4 Fälle) und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz durch Mitführen von Pfefferspray bei der Demonstration (1 Fall). Sieben Protestierende erhielten Einzelteilnehmerausschlüsse nach dem Versammlungsgesetz und anschließende Platzverweise. Zu Festnahmen kam es nicht.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.

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