Das Verwaltungsgericht Münster hat zwei Polizistinnen wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Die Frauen hatten 2020 in Gevelsberg während eines Schusswechsels den Tatort verlassen und unter Beschuss geratene Kollegen im Stich gelassen.
Das Gericht verhängte damit die schwerste mögliche disziplinarische Strafe. Die schriftliche Begründung wird in den nächsten fünf Wochen erwartet.
Die Polizistinnen waren zuvor bereits strafrechtlich verurteilt worden: Das Amtsgericht Schwelm befand sie 2021 der versuchten gefährlichen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen schuldig und verurteilte sie zu je einem Jahr Haft auf Bewährung. Das Landgericht Hagen setzte diese Freiheitsstrafen später auf vier Monate herab.
Die heutigen disziplinarischen Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Polizistinnen können innerhalb eines Monats nach Zugang der Urteilsbegründung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einlegen.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Justiz Nordrhein-Westfalen
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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