Vereinsverbot: Insolvenzverfahren stoppt nicht die Klage

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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein laufendes Verwaltungsverfahren gegen ein Vereinsverbot nicht unterbrochen wird, wenn parallel ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins eröffnet wird.

Konkret ging es um die «Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft e. V.», die das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport im Mai 2024 verboten und aufgelöst hat. Das Ministerium begründete das Verbot damit, dass sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung und die Völkerverständigung richte. Unter dem Deckmantel einer missionarischen Ausrichtung habe der Verein auf Radikalisierung von Muslimen und die Konversion zum Salafismus abgezielt und dabei ein religiöses Verständnis vermittelt, das auf Ablehnung des Rechtsstaats und Hass gegen Andersdenkende beruhe. Mit dem Verbot wurden das Vermögen des Vereins beschlagnahmt und eingezogen.

Der Verein klagte gegen sein Verbot. Daraufhin stellte die mit der Vermögensverwaltung beauftragte Polizeidirektion einen Insolvenzantrag. Das Amtsgericht eröffnete das Insolvenzverfahren. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht stellte daraufhin fest, dass das Klageverfahren durch die Insolvenzeröffnung unterbrochen sei – und stoppte damit die verwaltungsgerichtliche Prüfung des Verbots.

Der Verein legte Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein und argumentierte, dass die Voraussetzungen für eine Verfahrensunterbrechung nicht erfüllt seien und diese seine Rechtsschutzmöglichkeiten unverhältnismäßig verkürze. Das Bundesverwaltungsgericht folgte dieser Argumentation: Es hob das Zwischenurteil auf und bestimmte, dass das Verwaltungsverfahren trotz der parallel laufenden Insolvenz weitergehen muss.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das höchste deutsche Gericht für Verwaltungsrecht und sitzt in Leipzig. Es prüft Entscheidungen von Behörden und Verwaltungsgerichten auf ihre Rechtmäßigkeit.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BVerwG

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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