Potsdam fordert stärkere Kontrollen im Kinderschutz auf Landesebene

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam hat den Jugendhilfeausschuss beauftragt, sich beim Land Brandenburg für verbesserte Qualitätssicherung im Kinderschutz einzusetzen. Der Antrag zielt darauf ab, externe Kontrollen und Beschwerdeverfahren in Kinderschutzfällen landesweit verbindlicher zu regeln.

Konkret soll die Oberbürgermeisterin das Land Brandenburg dazu bewegen, ein regelmäßiges externes Qualitätsentwicklungsverfahren einzuführen. Dieses soll Gefährdungseinschätzungen (§ 8a SGB VIII — Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Kinderschutz) anhand anonymisierter abgeschlossener Fälle fachlich evaluieren und in Beratungsprozesse überführen. Auch die Strukturqualität der Jugendämter soll überprüft werden.

Darüber hinaus fordert Potsdam die Prüfung von externen Fallrevisionen bei schweren Kinderschutzkonflikten, insbesondere bei Inobhutnahmen (vorläufiger Entzug der Personensorge) und familiengerichtlichen Verfahren. Zudem soll Brandenburg ombudschaftliche Strukturen (unabhängige Beschwerdestellen) stärken, um Familien, Kindern und Jugendlichen niedrigschwellig Unterstützung zu bieten.

Die Begründung des Antrags verweist auf öffentliche Debatten über Kinderschutzverfahren. Zwar existieren bereits Kontrollmechanismen wie Dokumentationspflichten und das Vier-Augen-Prinzip. Externe Perspektiven könnten jedoch zur fachlichen Reflexion beitragen und das Vertrauen in staatliches Handeln stärken. Nordrhein-Westfalen wird als Vorbild genannt, wo systematische landesweite Qualitätsentwicklungsprozesse etabliert sind.

Der Jugendhilfeausschuss soll regelmäßig über Gespräche mit dem Land Brandenburg informiert werden.

Jana Hoffmann, Lokalredaktion Brandenburg