Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam soll sich mit einem Antrag des Jugendhilfeausschusses zur Stärkung von Qualität und Transparenz im Allgemeinen Sozialdienst (ASD) befassen. Der ASD ist die Abteilung des Jugendamtes, die unter anderem Kinderschutzmaßnahmen koordiniert.
Der Antrag sieht mehrere Schritte vor: Zunächst soll eine externe Prüfung der Struktur- und Arbeitsprozesse im ASD durchgeführt werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Verfahren zur Inobhutnahme (vorübergehende Schutzmaßnahme für Kinder und Jugendliche) und Fragen der Personensorge (elterliche Verantwortung). Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung soll in die Vorbereitung eingebunden werden.
Auf Basis der externen Analyse sollen verbindliche Maßnahmen zur Schulung der ASD-Mitarbeitenden entwickelt und umgesetzt werden. Zudem fordert der Antrag eine wissenschaftliche Überprüfung aller Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden, die seit Amtsantritt der aktuellen Jugendamtsleitung eingegangen sind und Verfahren zur Einschränkung oder zum Entzug der Personensorge betreffen.
Weiterhin sollen Familien und betroffene junge Menschen – unabhängig von den Sorgeberechtigten – zu ihren Erfahrungen befragt werden. Dies kann auch Verfahren aus 2025 einbeziehen. Ein weiterer Punkt ist die Prüfung einer externen, unabhängigen Beschwerdestelle, die nicht dem Jugendamt untersteht.
Der Jugendhilfeausschuss soll ab September 2026 monatlich über den Fortschritt informiert werden. Der Antrag begründet diese Maßnahmen mit öffentlich gewordenen Vorwürfen gegen den ASD, die Fragen zur Nachvollziehbarkeit und Qualität von Entscheidungen aufgeworfen haben. Ziel ist es, das Vertrauen in die Arbeit des Jugendamtes zu stärken.
Jana Hoffmann, Lokalredaktion Brandenburg