Potsdam verschärft Regeln für Stadttaubenfütterung

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam befasst sich mit einer Änderung der Stadtordnung, die das Füttern von Stadttauben konkretisiert und ausdrücklich unter ein Verbot stellt. Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wurde am 16. Juni 2026 eingereicht und soll am 1. Juli 2026 beschlossen werden.

Bislang regelt die Stadtordnung ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildtiere. Die Neuregelung macht nun deutlich, dass Stadttauben als verwilderte Nachkommen von Haustauben unter dieses Verbot fallen. Sie werden rechtlich als freilebende Wildtiere eingestuft, die unabhängig von menschlicher Betreuung bestehen.

Das Verbot zielt darauf ab, Verunreinigungen des öffentlichen Raums zu verhindern. Futtermittelreste locken Ungeziefer an und führen zu stärkeren Ansammlungen von Tierkot sowie größeren Tiergruppen. Ausnahmen sollen nur für behördlich genehmigte Maßnahmen gelten – etwa zur Versorgung verletzter oder kranker Tauben.

Die Oberbürgermeisterin erhält zwei Aufträge: Sie soll zunächst mit dem Stadttaubenbeauftragten, der Landestierschutzbeauftragten und Tierschutzverbänden klären, welche Ausnahmen aus Tierschutzgründen in Notzeiten notwendig sind. Darüber hinaus soll sie prüfen, ob Potsdam einen kommunalen Taubenschlag einrichten kann. Dies könnte eine Alternative zur reinen Fütterungsuntersagung darstellen und tiergerechte Lösungen ermöglichen.

Jana Hoffmann, Lokalredaktion Brandenburg