Radleitroute 2: Verwaltung sieht bei Abbiegen keinen Handlungsbedarf

Die Bezirksverwaltungsstelle 4 hat sich zur geplanten Überprüfung und Verbesserung der Radleitroute 2 geäußert. Eine Informationsvorlage (ein Bericht zur Kenntnisnahme durch das Gremium) behandelt drei Punkte aus einem vorangegangenen Beschluss der Bezirksvertretung.

Beim Linksabbiegen in Fahrtrichtung Westen sieht die Verwaltung kein Problem: Eine Leipziger Kombispur mit rot markierter Furt führt Radfahrende in den Seitenraum, dort gibt es eine Haltelinie mit Lichtsignalgeber für sichere Querungen über die Rheinbahnanlage. Auch in Fahrtrichtung Osten (indirektes Linksabbiegen mit eigenem Lichtsignalgeber) besteht aus Sicht der Verwaltung kein Handlungsbedarf.

Am Knotenpunkt Löricker Straße / Hansaallee / Böhlerstraße ist die Ausführungsplanung noch nicht vollständig realisiert. Eine Fernwärmeleitung und anstehende Arbeiten der Rheinbahn AG haben das Linksabbiegen in die Löricker Straße verzögert. Rot markierte Furten und Piktogramme fehlen noch; diese sollen unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten Dritter folgen.

Zur geplanten Tempo-30-Zone: Die straßenverkehrsrechtliche Prüfung hat ergeben, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorliegen. Daher kann die Regelung derzeit nicht angeordnet werden. Ein zusätzliches Überholverbot-Zeichen hält die Straßenverkehrsbehörde für unnötig, da Sperrflächen und durchgezogene Fahrstreifen bereits Überholungen untersagen.

Bei Bewohnerparkgebieten: Von 25 geplanten neuen Gebieten wurden bis 2025 bereits 14 eingerichtet. Elf stehen noch aus, darunter je eines in Oberkassel (Hansaallee) und Niederkassel (Niederkasseler Straße). Die Verwaltung arbeitet zunächst die ausstehenden Gebiete ab.

Maike Hiller, Politikredaktion NRW