Rechtsprofessorin warnt: Brandmauer darf Verfassungsrechte nicht antasten

via dts Nachrichtenagentur

Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf hat vor einer zu rigiden Anwendung der Brandmauer-Strategie gegen politische Parteien gewarnt. Eine Brandmauer dürfe nicht dazu führen, dass Parteien ihre grundgesetzlich garantierten Rechte verlieren, sagte Brosius-Gersdorf dem „Tagesspiegel“. Während die Brandmauer grundsätzlich eine politische Entscheidung sei, werde sie zur Rechtsfrage, sobald verfassungsrechtliche Rechte beschnitten würden.

Konkret kritisierte die Juristin das Parlamentarische Kontrollgremium im Bundestag, das die deutschen Geheimdienste überwacht. In diesem Gremium sind derzeit weder Vertreter der Linken noch der AfD vertreten – als direkte Folge der Brandmauer der Union zu beiden Parteien. Dies sei zumindest bezüglich Die Linke verfassungswidrig, argumentierte Brosius-Gersdorf. Das Recht der Fraktionen auf spiegelbildliche Repräsentation in den Ausschüssen gemäß ihrem Anteil im Plenum werde dadurch verletzt.

Bei der AfD sieht die Verfassungsrechtlerin die Situation differenzierter, da die Partei vom Verfassungsschutz beobachtet wird – genau jene Institution, die dem Parlamentarischen Kontrollgremium untersteht.

Ein anderes Thema ist für Brosius-Gersdorf ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD. Ein solcher Schritt erfordere gründlichste Prüfung, da die Voraussetzungen extrem hoch seien. „Es einfach mal zu versuchen, halte ich für gefährlich. Das Scheitern eines Parteiverbotsantrags wäre fatal“, warnte die Juristin.

Brosius-Gersdorf war vor einem Jahr zur Wahl als Richterin am Bundesverfassungsgericht angetreten, unterlag aber einer Kampagne von konservativen und rechtspopulistischen Kreisen.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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