Bei einer europaweiten ROADPOL-Kontrollaktion im Kreis Herzogtum Lauenburg haben Polizisten einen besonders spektakulären Fall aufgedeckt: Ein 16-jähriger Jugendlicher war mit einem E-Scooter unterwegs, der fast 70 km/h schnell fahren konnte – erlaubt sind maximal 20 km/h.
Am 2. Juni gegen 19.45 Uhr fiel einer Motorradstreife in Krummesse der verdächtige Roller auf, an dem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Eine Überprüfung mit einem speziellen Rollenprüfstand ergab die drastische Geschwindigkeitsüberschreitung. Der deutsche Jugendliche aus dem Kreis war in sommerlicher Kleidung und ohne Helm unterwegs. Ihm droht nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines möglichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Organisiert vom Polizeiautobahn- und Bezirksrevier Ratzeburg fanden die Kontrollen an vier Tagen statt – am 1., 2., 5. und 6. Juni. Diverse Beamte waren von früh bis spät im gesamten Kreisgebiet für mobile und stationäre Kontrollen sowie für Aktionen an Schulen unterwegs. Dabei nahmen sie hauptsächlich E-Scooter, E-Bikes, S-Pedelecs, Kleinkrafträder und Fahrzeuge mit Hilfsmotor bis 25 km/h unter die Lupe.
Insgesamt überprüften die Polizisten 265 Fahrzeuge, davon 245 E-Scooter. In rund 120 Fällen gab es Beanstandungen. Die festgestellten Verstöße waren vielfältig: Etwa 30 Autofahrer sollen ohne gültigen Haftpflichtversicherungsschutz unterwegs gewesen sein. Auch Strafanzeigen wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Urkundenfälschung sowie einer möglichen Trunkenheit im Straßenverkehr nahmen die Beamten auf.
Der überwiegende Teil der Beanstandungen waren jedoch Ordnungswidrigkeiten: nicht angebrachte Versicherungskennzeichen, Unterschreitung des Mindestalters von 14 Jahren für den Betrieb von E-Scootern, Nutzung von Scootern ohne Straßenzulassung, unerlaubte Personenbeförderung auf Elektrokleinstfahrzeugen, Smartphone-Nutzung während der Fahrt, Nichteinhaltung der Helmpflicht und technische Mängel.
Elf Fahrzeuge stellten die Beamten sicher, weil sie vermuteten, dass das tatsächlich fahrbare Tempo von der bauartbedingten und erlaubten Höchstgeschwindigkeit abweichen könnte. Die betroffenen Zweiräder werden nun genauer überprüft.
Ebenfalls am 2. Juni kontrollierten die Beamten im Bereich der Fußgänger- und Radfahrerunterführung in der Compestraße in Schwarzenbek. Hier stellten sie ein bereits bekanntes Phänomen fest: In mehreren Fällen trafen die Polizisten Kinder und Jugendliche auf sogenannten Kinder-Scootern an. Diese vermeintlichen „Spielgeräte“ sind frei verkäuflich und meist mit der Altersempfehlung erhältlich, dass sie für Kinder ab 6 oder 8 Jahren geeignet seien.
Der Hinweis kann jedoch hinsichtlich der verkehrsrechtlichen Einordnung irreführend sein und wird von Eltern teilweise missverstanden. Die angehaltenen Kinder-Scooter verfügten nicht über eine gültige Straßenzulassung, obwohl diese für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr erforderlich gewesen wäre. Bei einem ersten Test auf dem Rollenprüfstand zeigten die Kinder-Scooter eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h und mehr. Als Fahrzeughalter drohen den Eltern nun Ermittlungsverfahren. Die Polizei weist zudem nochmals auf das geltende Mindestalter von 14 Jahren für den Betrieb von E-Scootern hin.
Neben der konsequenten Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten spielte auch der präventive Aufklärungscharakter eine wichtige Rolle. Weitere Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung einschlägiger Vorschriften befinden sich bereits in Planung.