Die Polizei Salzgitter hat am 29. Juni 2026 in Lebenstedt einen Schwerpunkteinsatz zur Kontrolle von Elektrokleinstfahrzeugen durchgeführt. Bei der gezielten Überwachung von E-Scootern stellten die Beamten erhebliche Verstöße fest und wollen damit die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.
Bei insgesamt sechs kontrollierten E-Scootern dokumentierte die Polizei mehrere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Darunter waren sechs Ordnungswidrigkeitsverstöße: Fahrerinnen und Fahrer nutzten während der Fahrt Mobiltelefone, trugen Kopfhörer oder waren als sogenannte Geisterfahrer in entgegengesetzter Fahrtrichtung unterwegs. Darüber hinaus stellten die Beamten einen Fall von Fahren unter Drogeneinfluss fest. Besonders gravierend waren zwei Fälle von Urkundenfälschung in Verbindung mit Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz – die Fahrerinnen und Fahrer hatten falsche Kennzeichen angebracht.
Die Polizei begründet ihre Kontrollaktion damit, dass E-Scooter im Straßenverkehr regelmäßig zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten führen. Hinzu kommt, dass die Fahrzeuge häufig verkehrsbehindernd abgestellt werden und dadurch Gefahren entstehen. Zudem stehen E-Scooter wiederholt im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen.
Um Fahrerinnen und Fahrer für die Gefahren zu sensibilisieren, gibt die Polizei Salzgitter folgende Hinweise zu den geltenden Regeln: Eine gültige Haftpflichtversicherung ist erforderlich und durch ein Versicherungskennzeichen am Fahrzeug erkennbar. Das Gerät benötigt eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis und darf nicht schneller als 20 km/h fahren. Bremsen und Beleuchtung müssen funktionsfähig sein, ebenso eine Klingel. Das Mindestalter für die Nutzung beträgt 14 Jahre, eine Führerscheinpflicht besteht nicht. Obwohl keine Helmpflicht gilt, empfiehlt die Polizei dringend das Tragen eines Helms.
Bei der Nutzung im öffentlichen Raum gelten folgende Regeln: E-Scooter dürfen auf vorhandenen Radwegen fahren. Sind keine Radwege vorhanden, muss die rechte Seite der Fahrbahn benutzt werden. Gehwege und reine Fußgängerbereiche sind tabu. Maximal eine Person darf das Fahrzeug benutzen. Die Verwendung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist untersagt. Sollten andere Fahrzeugführende behindert werden, ist Nebeneinanderfahren nicht erlaubt. E-Scooter gelten als vollwertiges Fahrzeug und unterliegen der Straßenverkehrsordnung. Das Fahren als Geisterfahrer auf Radwegen oder ähnlichen Bereichen ist verboten, da es erhebliche Gefahren verursacht.
Die Polizei Salzgitter führte die Kontrollen durch, um Gefahren zu minimieren, Verkehrsunfälle zu reduzieren und Fahrerinnen sowie Fahrer zu sensibilisieren.