Schiffsunfall bei Lichterfahrt auf der Weser – Drohne illegal im Luftraum

(Symbolbild)

Bei der Maritimen Woche in Bremen kam es am Samstagabend zu einem Schiffsunfall auf der Weser. Zwischen 19 und 21 Uhr fand eine sogenannte Lichterfahrt statt, bei der zahlreiche mit Lichtern und Lampions geschmückte Schiffe auf dem Fluss zwischen der Bürgermeister-Smidt-Brücke und dem Café Sand unterwegs waren.

In Höhe der Marina Bremen kollidierten ein Fahrgastschiff und ein Sportboot. Der Sportbootfahrer war flussabwärts unterwegs und versuchte noch auszuweichen, konnte aber einen Zusammenstoß mit dem Heck seines Bootes gegen den Bug des entgegenkommenden Fahrgastschiffes nicht mehr verhindern. Bei dem Unfall entstand Sachschaden. Verletzt wurde niemand.

Parallel zum Schiffsunfall beschlagnahmte die Polizei am Nachmittag eine Drohne, die verbotswidrig über die Weser und das Festgelände flog. Der Pilot – ein Hobbyfotograf – lenkte seinen Multicopter in einer Flugverbotszone in 28 Metern Höhe über der Weser. Die Drohne wurde sichergestellt und gegen den Piloten eine Anzeige gefertigt. Zu Beeinträchtigungen des Flug- und Schiffsverkehrs kam es nicht.

Die Polizei weist darauf hin, dass Drohnenflüge vielen Bestimmungen unterliegen. Je nach Flughöhe und Einsatzort ist eine Anmeldung oder Erlaubnis der Luftfahrtbehörde erforderlich. Hobby-Drohnen-Piloten sollten sich vor dem Flug mit der EU-Verordnung, der Luftverkehrsordnung (LuftVO), dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und dem Strafgesetzbuch (StGB) vertraut machen, um Anzeigen und mögliche Regressforderungen zu vermeiden.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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