Schlafender Fahrgast läuft durch Gleise am Hamburger Hauptbahnhof – ICE muss stoppen

Eine Streife der Bundespolizei vor der Gemeinsamen Sicherheitswache am Hamburger Hauptbahnhof- Symbolfoto: Bundespolizei-

Am Sonntag früh hat ein 32-jähriger Mann für Chaos am Hamburger Hauptbahnhof gesorgt, als er durch die Gleise lief und dabei einen ICE zum Stoppen zwang. Der Deutsche war in einem Metronom-Zug eingeschlafen und bis in die Abstellgruppe am Hauptbahnhof mitgefahren.

Gegen 2 Uhr morgens hatte der Fahrgast offensichtlich seinen regulären Ausstieg am Bahnsteig verschlafen. Als der TriebAutofahrer des Metronom-Zuges den Mann zu wecken versuchte, blieb dies zunächst erfolglos. Als der 32-Jährige schließlich aufwachte, verließ er den Zug plötzlich direkt in den Gleisbereich und machte sich zu Fuß auf den Weg zum Hauptbahnhof.

Der TriebAutofahrer informierte umgehend die Einsatzzentrale der Bundespolizeiinspektion Hamburg über den Gleisläufer. Die Bundespolizei leitete sofort betriebliche Maßnahmen ein – ein ICE, der sich auf der Anfahrt zum Hauptbahnhof befand, musste vor der Einfahrt gestoppt werden. Mehrere Streifen der Bundespolizei rückten aus, um den Mann zu suchen und aus dem Gefahrenbereich zu retten.

Da teilweise noch regulärer Bahnverkehr im Hauptbahnhof durchgeführt wurde, hatte sich der Mann durch den unbefugten Aufenthalt im Gleisbereich in Lebensgefahr begeben. Der Gleisläufer verließ zwischenzeitlich selbstständig den Gleisbereich wieder und wurde von einer Streife der Bundespolizei am Hauptbahnhof vor der Gemeinsamen Sicherheitswache der Bundes- und Landespolizei angetroffen.

Ein Bundespolizist klärte den 32-Jährigen eindringlich über die lebensgefährlichen Gefahren im Gleisbereich bei laufendem Zugverkehr auf. Der Mann äußerte sich nicht zu dem Vorwurf des unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet, anschließend erhielt er einen Platzverweis für den gesamten Hauptbahnhof.

Die Bundespolizeiinspektion Hamburg warnt aus aktuellem Anlass wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen. Der Aufenthalt im Gleisbereich sei lebensgefährlich und verboten. TriebAutofahrer von Zügen könnten nicht ausweichen und die Bremswege seien oftmals zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährdeten sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer.

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