Die Bundespolizeiinspektion Freilassing hat in vier Tagen eine beachtliche Bilanz gezogen: Rund 30 Fälle unerlaubter Einreisen, mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz, ein Schleusungsdelikt, Drogendelikte und mehrere vollstreckte Haftbefehle beschäftigten die Beamten von Donnerstag, 13. August, bis Sonntag, 16. August.
Den Anfang machte am Donnerstag ein 25-jähriger Franzose am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn. Er war mit zwei türkischen Staatsangehörigen unterwegs. Bei der Kontrolle fanden die Beamten einen Schlagstock im Fahrzeug und erkannten schnell: Das war keine zufällige Reisegruppe. Nach bisherigen Erkenntnissen sollte der 25-Jährige gemeinsam mit einem der Türken nach Österreich fahren, um dort den zweiten türkischen Staatsangehörigen abzuholen und beide anschließend nach Frankreich zu bringen. Gegen den Fahrer wird unter anderem wegen Verdachts des Menschenschleusens und eines Waffengesetzverstosses ermittelt. Die beiden Türken müssen sich wegen versuchter unerlaubter Einreise verantworten.
Am Freitag folgte die nächste Serie von Waffenfunden: Die Beamten entdeckten einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker sowie mehrere nicht gekennzeichnete Reizstoffsprühgeräte.
Am Samstag und Sonntag kamen Drogendelikte hinzu. Die Bundespolizisten stellten geringe Mengen Cannabis und Amphetamin sicher und leiteten gegen die Betroffenen Ermittlungsverfahren ein.
Ein besonderer Vorfall ereignete sich am Sonntag bei einer Einreisekontrolle im Zug: Ein 31-jähriger türkischer Staatsangehöriger konnte sich nicht ausweisen und keinen Aufenthaltstitel vorlegen. Als die Beamten ihn zur Dienststelle zur Identitätsfeststellung bringen wollten, leistete er Widerstand. Er wurde anschließend nach Österreich zurückgewiesen.
Parallel dazu vollstreckte die Bundespolizei mehrere Haftbefehle. Ein 46-jähriger Moldauer wurde wegen Verdachts des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise festgenommen und in Haft genommen. Er konnte die Geldstrafe von 2.000 Euro nicht zahlen. Dasselbe galt für einen 37-jährigen Bulgaren mit einem Haftbefehl wegen Betäubungsmittelgesetzverstößen – bei ihm lag die Geldstrafe bei 1.500 Euro. Ein 47-jähriger Deutscher konnte seinen Haftbefehl wegen Betäubungsmittelgesetzverstößen allerdings abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro bezahlte.
Die Bundespolizeiinspektion Freilassing ist an 21 Grenzübergängen und einer Grenzlänge von insgesamt 225 Kilometern zuständig. Sie gewährleistet die Sicherheit in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting und Mühldorf.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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