Zwei mit Haftbefehl Gesuchte bei Grenzkontrollen auf der A4 gefasst

(Symbolbild)

Bei Grenzkontrollen auf der Autobahn 4 in Ludwigsdorf haben Beamte der Bundespolizei am 15. August 2026 innerhalb weniger Stunden zwei Männer festgestellt, gegen die Haftbefehle vorlagen. Während der eine die Geldstrafe zahlte und freikam, wurde der andere in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Gegen 11:10 Uhr kontrollierten die Beamten einen 33-jährigen Rumänen am Grenzübergang. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten sie fest, dass ein Haftbefehl gegen ihn bestand. Das Amtsgericht Berlin hatte ihn 2025 wegen Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe von 3.833 Euro verurteilt. Da er die Summe nicht bezahlt hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Berlin einen Haftbefehl.

Der Mann behauptete zunächst, die Geldstrafe bereits bezahlt zu haben. Eine Überprüfung durch die Polizei ergab jedoch, dass dies nicht stimmte. Ihm blieb die Wahl: entweder 3.833 Euro zahlen oder ersatzweise 55 Tage Freiheitsstrafe verbüßen. Der Rumäne entschied sich für die Zahlung und konnte anschließend seine Reise fortsetzen.

Nur wenige Stunden später, gegen 22:40 Uhr, kontrollierten die Beamten auf der A4 einen weiteren 33-jährigen Mann – einen polnischen Staatsangehörigen. Auch gegen ihn lag ein Haftbefehl vor. Das Amtsgericht Frankenthal hatte ihn 2025 wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, eine Straftat, die er 2022 begangen hatte. Die noch zu verbüßende Strafe betrug 231 Tage. Der Pole wurde in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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