Sechsjähriger stirbt nach schweren Kopfverletzungen – Lebensgefährte der Mutter in Haft

(Symbolbild)

Nach schweren Kopfverletzungen ist ein sechsjähriges Kind aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld gestorben. Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln gegen den 27-jährigen Lebensgefährten der Mutter wegen eines Tötungsdelikts.

Am Sonntagvormittag, 7. Juni 2026, wurde im Osternienburger Land ein Kindernotfall der Rettungsleitstelle gemeldet. Ein Rettungshubschrauber brachte das schwer verletzte Kind in eine Klinik. Rechtsmediziner stellten dort schwerwiegende Kopfverletzungen fest, die nach ärztlicher Einschätzung nicht mit einem Unfall in Einklang zu bringen sind. Die Klinik informierte daraufhin die Polizei.

Noch in den späten Abend- und Nachtstunden des 7. Juni durchsuchte die Polizei auf Anordnung der Staatsanwaltschaft die Wohnung des 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Dabei war auch die Tatortgruppe des Landeskriminalamtes beteiligt. Am selben Abend nahmen die Beamten den Lebensgefährten der Kindesmutter fest.

Die Staatsanwaltschaft stellte am 8. Juni Haftantrag gegen den Beschuldigten. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Köthen folgte dem Antrag und erließ Haftbefehl. Der 27-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Das Kind verstarb am Montagnachmittag, 9. Juni 2026, in der Klinik infolge der schweren Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat zur Klärung der Todesumstände eine Obduktion beantragt. Der Leichnam wurde beschlagnahmt. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau ordnete die Obduktion an, die zeitnah erfolgen soll. Ziel ist es, die genaue Todesursache festzustellen und weitere Erkenntnisse zum Geschehen zu gewinnen.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden vom Fachkommissariat 2 der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau geführt. Dazu gehören Vernehmungen von Zeuginnen und Zeugen sowie weitere Befragungen. Der 27-jährige Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Die Ermittlungen befinden sich noch in einem frühen Stadium.

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