Eine 80-jährige Frau aus Böblingen wurde nach dem Verkauf ihres VW Golf mit den Verkehrsverstößen der neuen Besitzer konfrontiert. Die Seniorin hatte ihren Wagen Anfang März 2026 angemeldet verkauft und erhielt anschließend acht Bußgeldbescheide verschiedener Ordnungsbehörden, weil die Käufer aus Rüsselsheim das Fahrzeug entgegen der Vereinbarung nicht abgemeldet hatten.
Ermittlern der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen gelang es, die Verkehrsverstöße verschiedenen Mitgliedern einer Familie aus Rüsselsheim zuzuordnen. Eine Familienangehörige steht im Verdacht, alleine sechs der Verstöße begangen zu haben. Auf sie kommen nun Bußgelder in Höhe von knapp 400 Euro sowie ein Punkt in Flensburg zu.
Zwei ihrer Brüder begingen jeweils Geschwindigkeitsverstöße mit dem nicht abgemeldeten Fahrzeug. Erschwerend kommt hinzu, dass beide nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Gegen sie wurden daher zusätzlich Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Die Polizei nutzt den Fall für einen eindringlichen Appell an Autoverkäufer: „Um solche und andere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, verkaufen Sie ihr Auto nicht angemeldet!“