Nach dem Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkassenfiliale Ende Dezember 2025 verschärft die Polizei nun ihre Ermittlungen. Ab Montag, 3. August 2026, werden Schließfachinhaber zwangsweise vorgeführt, die bisherige Vernehmungsangebote ignoriert haben oder nicht zu angeordneten Vernehmungen erschienen sind. Dies ordnete die Staatsanwaltschaft Essen an.
Die Maßnahme ist Teil der laufenden Ermittlungskommission (EK) „Kernbohrer“. Für die Aufklärung des Einbruchdiebstahls ist die Vernehmung aller geschädigten Schließfachinhaber von wesentlicher Bedeutung. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle konnten diese bereits durchgeführt werden. Allerdings ignorierte eine Gruppe von 30 Personen die staatsanwaltlich angeordneten Vorladungen. Diese werden nun von der Polizei zwangsweise vorgeführt – ein Schritt, den die Behörden als konsequente Aufklärungsmaßnahme bezeichnen.
Die Polizei Gelsenkirchen verfolgt die Ermittlungen mit Hochdruck weiter. Zahlreiche Spuren und Hinweise werden fortlaufend ausgewertet. Die Ermittler bitten die Bevölkerung um Unterstützung: Wer Beobachtungen gemacht hat oder Informationen zum Einbruchdiebstahl oder zu möglichen Tatverdächtigen besitzt, kann sich an das eingerichtete Hinweistelefon der Polizei Gelsenkirchen wenden. Montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr ist die Nummer 0209 365-8112 erreichbar, zu sonstigen Zeiten die Nummer 0209 365-8240. Jeder Hinweis wird sorgfältig geprüft.
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