Die SPD-Fraktion hat eine Anfrage (ein Instrument zur Informationsbeschaffung in der Ratsversammlung) zur Genehmigungspraxis bei Supermärkte-Neubauten eingereicht. Anlass ist eine Baugenehmigung für einen Penny-Supermarkt an der Georg-Schumann-/Ecke Druckereistraße in Flachbauweise – also eingeschossig ohne weitere Nutzungen.
Die Fraktion verweist auf den Workshop „Besser stapeln!“ von 2019. Dieser hat Standards für die vertikale Nutzung von Flächen – also die Übereinanderstapelung verschiedener Nutzungen in einem Gebäude – etabliert. „Besser stapeln“ ist inzwischen Bestandteil der Leipzig Strategie 2035 und des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts. Nach Darstellung der SPD besteht mittlerweile breiter Konsens, dass bei der Erschließung neuer Flächen durch Supermärkte eine eingeschossige Bauweise nicht mehr vertretbar ist – angesichts von Flächenknappheit in einer wachsenden Stadt.
Die SPD möchte wissen: Werden Supermärkte, die nach Baugesetzbuch geplant werden, von der Stadt grundsätzlich zur vertikalen Nutzungsmischung aufgefordert? Unterscheidet sich die Herangehensweise zwischen innerstädtischen und außerstädtischen Standorten? Welche Verbindlichkeit hat das Leipzig-Programm tatsächlich? Welche Gründe führten dazu, dass die Penny-Genehmigung ohne mehrgeschossige Nutzungsmischung erteilt wurde? Schließlich fragt die Fraktion, wann mit einer Vorlage zur Förderung von gestapelten Nutzungen zu rechnen ist – die Stadt kündigt diese derzeit an.
Die Ratsversammlung soll sich am 2. September 2026 mit der Anfrage befassen.
Carsten Müller, Politikredaktion Sachsen