Die SPD/Volt-Ratsfraktion hat einen Änderungsantrag zur Satzung der Volkshochschule eingereicht. Dieser soll auf der Ratssitzung am 16. Juli 2026 behandelt werden.
Der Antrag sieht vor, der Satzung eine Präambel voranzustellen. Diese soll festhalten, dass Bildung ein Menschenrecht ist. Die Volkshochschule wird darin als zentraler Ort für lebensbegleitendes Lernen, persönliche Entwicklung, gesellschaftlichen Dialog und kulturellen Austausch beschrieben.
Die Präambel soll zudem regeln, dass die Volkshochschule allen Bürgern breitgefächerte Bildungsangebote bereitzustellen hat – unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, Abstammung, Sprache, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Lebenssituation oder bisherigem Bildungsweg.
Laut Begründung des Antrags orientiert sich die vorgeschlagene Fassung an den Diskriminierungsmerkmalen, die in Artikel 3 Absätze 2 und 3 des Grundgesetzes verankert sind. Die bisherige Fassung habe diese Merkmale nicht vollständig abgebildet. Die neue Formulierung soll sicherstellen, dass alle im Grundgesetz aufgeführten Merkmale in der VHS-Satzung Berücksichtigung finden.
Ein Änderungsantrag ist ein Vorschlag, eine bereits vorliegende Beschlussvorlage zu ändern, bevor über sie abgestimmt wird.
Maike Hiller, Politikredaktion NRW