Die Ratsfraktion SPD/Volt hat einen Änderungsantrag zur Vorlage JHA/059/2026 eingereicht. Dieser betrifft eine neue Elternbeitragssatzung für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder, in Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich. Der Rat der Landeshauptstadt soll über die Änderungssatzung in seiner Sitzung am 16. Juli 2026 abstimmen.
Die neue Satzung soll zum 1. August 2027 in Kraft treten. Nach dem Antrag der SPD/Volt-Fraktion werden Familien mit Kindern von null bis zehn Jahren in Betreuungsmodellen bis zu 35 Wochenstunden kostenfrei betreut. Dies gilt auch für das 15-Uhr-Modell der Offenen Ganztagsschule. Zusätzlich erhalten Familien mit einem Bruttojahreseinkommen bis 80.000 Euro in allen Betreuungsmodellen Beitragsbefreiung.
Für höhere Einkommensstufen sind gestaffelte Beitragszahlungen vorgesehen, wenn Eltern mehr als 35 Betreuungsstunden buchen möchten. Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das vierte Lebensjahr vollendet haben, bleiben nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) beitragsfrei. Für Familien mit mehreren Kindern entfallen Zusatzgebühren für Geschwisterkinder.
Im Zuge der Überarbeitung werden die Beitragstabellen für Kindertagespflege und Tageseinrichtungen zusammengeführt. Damit sollen beide Betreuungssysteme gleichgestellt werden. Die beitragsfreie 35-Stunden-Betreuung wird flexibel gestaltet, um bei Bedarf eine Betreuung bis 15 Uhr zu ermöglichen. Die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt für 2027 werden entsprechend angepasst.
Maike Hiller, Politikredaktion NRW